
Realitätsferner geht es nicht
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Ferdinand Kirchhof (Mitte) verkündet den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag. Bild: dpa
Das Bundesverfassungsgericht findet das Modell des Rundfunkbeitrags in fast allen Punkten großartig. Da verwundert nur eins: Warum sollen Zweitwohnungsbesitzer nicht auch noch doppelt zahlen?
Besser hätten sich ARD, ZDF und Deutschlandradio die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag nicht wünschen können. Die Richter segnen das Beitragsmodell ab – mit einer winzigen Ausnahme: Für Zweitwohnungen darf kein Beitrag erhoben werden, weil dies gegen das Gleichheitsgebot verstoße und die Beitragspflicht mit der Zahlung für die Erstwohnung schon abgegolten sei. Alles andere finden die Verfassungsrichter okay. Nirgends sonst in diesem System können sie eine Ungleichbehandlung oder fehlende Begründung für den Beitrag finden, für eine Steuer halten sie ihn schon gar nicht. Die öffentlich-rechtlichen Sender verfügen nun über eine finanzielle Ewigkeitsgarantie.
Dass die Verfassungsrichter den Rundfunkbeitrag grundsätzlich in Zweifel zögen, war von Beginn an – und erst recht nach den Eindrücken aus der mündlichen Verhandlung – nicht zu erwarten. Es überrascht aber doch, dass sie mehr oder weniger hinter jeder Fragwürdigkeit, die in diesem Beitragssystem steckt, einen Haken machen.
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