Bernhard Wabnitz : Stasiverdacht gegen ARD-Korrespondent entkräftet
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Der Stasiverdacht gegen den Rom-Korrespondeten des Bayerischen Rundfunks und ehemaligen Nachrichtenchef von ARD-aktuell, Bernhard Wabnitz, ist entkräftet worden. Laut einem Gutachten besteht zwischen Wabnitz und „IM Junior“ keine direkte Verbindung.
Der Stasiverdacht gegen den Rom-Korrespondeten des Bayerischen Rundfunks und ehemaligen Nachrichtenchef von ARD-aktuell, Bernhard Wabnitz, ist entkräftet worden. Dem Sender liegt ein Gutachten des Stasi-Experten Jochen Staadt vor, das feststellt, dass zwischen Wabnitz und dem Inoffiziellen Stasi-Mitarbeiter „IM Junior“ keine direkte Verbindung bestehe. Die gegen Wabnitz in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe hätten sich „in keiner Weise“ bestätigt, teilt der BR mit. Damit sei die Angelegenheit für den Sender erledigt.

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Die „Welt“ hatte die Vorwürfe gegen Wabnitz Anfang November aufgebracht, es erschien jedoch von Beginn an zweifelhaft, ob die in einem Statistikbogen unter der Bezeichnung „IM Junior“ zusammengetragenen Informationen Wabnitz als eben diesen Zuträger auswiesen. Selbst verfasste Berichte oder eine Verpflichtungserklärung gab es nicht. Wabnitz konnte genausogut abgeschöpft worden sein. Sein Anwalt Gero Himmelsbach teilte umgehend mit, dass sein Mandant „zu keinem Zeitpunkt wissentlich und/oder willentlich für den Staatssicherheitsdienst tätig“ gewesen sei, auch habe er weder wissentlich noch willentlich Informationen weitergegeben. Wabnitz gab eine entsprechende eidesstattliche Erklärung ab.
Den Springer-Verlag hat Wabnitz' Anwalt auf 100.000 Euro Schmerzensgeld wegen Rufschädigung verklagt. Er wendet sich auch dagegen, dass die Birthler-Behörde folgerte oder Folgerungen Vorschub leistete, dass Wabnitz IM gewesen sei. Die Behörde, sagte Himmelsbach dem „Spiegel“, werde zu erklären haben, wir ihr Vorgehen „mit der grundgesetzlich garantierten Menschenwürde und dem Grundsatz der Unschuldsvermututung zu vereinbaren“ sei. Die Birthler-Behörde hatte eine Schutzschrift vor Gericht hinterlegt und verwies auf ihre gesetzliche Pflicht, Unterlagen an die Presse auf Antrag weiterzugeben, nicht aber an den Betroffenen selbst.