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Beleidigung im Nutzerforum : Pseudonym schützt nicht vor der Polizei

  • Aktualisiert am

Zumindest beim „Darmstädter Echo“ ist die Anonymität im Netz nicht mehr gewährleistet Bild: ZB

Wer unter Pseudonym andere im Internet beleidigt, kann sich seiner Anonymität nicht mehr sicher sein. Zumindest beim „Darmstädter Echo“ haben Ermittler nun per Durchsuchungsbeschluss die Herausgabe des Klarnamens eines Lesers erzwungen.

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          Mit einem Durchsuchungsbeschluss haben Ermittler von Staatsanwaltschaft und Polizei von den „Echo“-Zeitungen in Darmstadt die Herausgabe persönlicher Daten eines Nutzers durchgesetzt, der Beiträge in einem Internetforum verfasst hatte. Die Daten seien am Ende übergeben worden, alles andere hätte die Tageszeitung und den Onlineauftritt gefährdet, hieß es am Mittwoch auf „Echo Online“. „Die Alternative wäre gewesen, dass man die Redaktion wirklich durchsucht und Hardware mitgenommen hätte“, sagte der stellvertretende Chefredakteur und Online-Chef Alexander Schneider der Nachrichtenagentur DPA. Das Medienhaus will gegen die Aktion Beschwerde einlegen.

          Der Nutzer, der ein Pseudonym verwendete, soll in einem Leserkommentar Verwaltungsmitarbeiter der südhessischen Gemeinde Mühltal beleidigt haben. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt bezeichnete das Vorgehen der Ermittler am Dienstag vor einer Woche als verhältnismäßig und nicht übertrieben. Die Ermittler hatten nach eigenen Angaben bei dem Verlag zunächst die Daten des Nutzers angefragt. Weil das abgelehnt worden sei, sei beim Amtsgericht der Durchsuchungsbeschluss erwirkt worden.

          „Der Meinungsfreiheit verpflichtet“

          Laut einem eigenen Bericht wollte das Medienhaus die Daten unter anderem mit dem Verweis auf das Presserecht nicht herausgeben. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft geht es aber nicht um einen Bereich der Zeitung. Es handele sich um Leserbeiträge, die nicht redaktionell aufbereitet würden.

          „Wir stehen auch heute noch zu dieser Entscheidung“, erklärte Schneider. „Wir akzeptieren auf unserer Plattform weder Verleumdungen noch Beleidigungen. Nach einer Überprüfung sind wir auch bereit, grenzwertige Äußerungen zu beseitigen. Aber wir fühlen uns der Meinungsfreiheit verpflichtet und nehmen den Schutz der Daten unserer Leser sehr ernst.“ Die Redaktion löschte dem Bericht zufolge den Kommentar, der tatsächlich als grenzwertig eingestuft worden sei.

          Journalisten-Organisationen verurteilten das Vorgehen der Darmstädter Ermittler scharf. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU) sprach von einem „ungeheuerlichen Vorgang“. Pressefreiheit und der Schutz von Informanten seien ein wertvolles Gut, das nicht gefährdet werden solle. Der Deutsche Journalistenverband in Hessen kritisierte die Verfahrensweise der Behörden als „völlig überzogene und unverhältnismäßige“ Maßnahme, die der Bedeutung der Pressefreiheit keinerlei Beachtung schenke.

          Ein ähnlicher Fall hatte im vergangenen Jahr bei der „Augsburger Allgemeinen“ für Schlagzeilen gesorgt. Die Polizei hatte bei dem Verlag die Daten eines Nutzers des Internetforums beschlagnahmt, auch hier ging es um den Vorwurf der Beleidigung. Zu einer Durchsuchung der Redaktion kam es ebenfalls nicht, weil die Zeitung die Daten übergab, um eine Polizeiaktion zu verhindern. Später urteilte das Landgericht Augsburg, dass die Durchsuchungsanordnung rechtswidrig gewesen sei.

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