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Von Storch und die Gebühren : Bühne ja, Beitrag nein

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AfD-Politikerin Beatrix von Storch bei Anne Will. Bild: NDR/Wolfgang Borrs

Wer die ARD als Bühne nutzen will, darf die Rundfunkgebühren nicht verweigern, findet ihr Chefredakteur. Der AfD-Vizechefin Beatrix von Storch drohen unterdessen weitere Konsequenzen.

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          Die AfD-Vizechefin Beatrix von Storch weigert sich strikt die Rundfunkbeiträge zu zahlen. Das zieht nun weitere Konsequenzen nach sich. „Im Sinne der Beitragsgerechtigkeit kann auch im Falle von Frau von Storch nicht auf die Durchsetzung der berechtigten Beitragsforderungen verzichtet werden“, sagte der Sprecher des „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“, Christian Greuel.

          Auch ARD-Chefredakteur Thomas Baumann kritisierte von Storchs Verhalten. „Es ist schon paradox, dass Frau von Storch sich einerseits weigert, ihren Rundfunkbeitrag zu bezahlen, andererseits aber gerne Einladungen in unsere Sendungen annimmt und diese als Bühne nutzt“, sagte Baumann der „Bild“-Zeitung vom Mittwoch. Er kündigte an, die AfD-Politikerin in künftigen ARD-Sendungen journalistisch mit diesem Thema zu konfrontieren.

          Sollte es zu keiner Zahlung kommen, „drohen der Schuldnerin auch weiterhin Zwangsmaßnahmen“, sagte Greuel. Weitere Angaben zu dem Fall wollte der Beitragsservice des öffentlichen Rundfunks wegen des laufenden Vollstreckungsverfahrens nicht machen.

          Der AfD-Politikerin ist nach eigenen Angaben am 1. April ein Konto gepfändet worden, weil sie seit einiger Zeit ihre Rundfunkbeiträge nicht bezahlt hat. Laut AfD-Sprecher Ronald Gläser handelte es sich bei dem fälligen Betrag um eine Summe von rund 240 Euro. Von Storch werde ihren „zivilen Ungehorsam“ gegen die Rundfunkgebühren fortsetzen, hatte Gläser am Dienstag angekündigt.

          Christian Greuel vom Beitragsservice erklärte, dass die Forderungspfändung eine mögliche Handhabe der Vollstreckungsbehörden gegen säumige Beitragszahler sei. Daneben gebe es weitere Maßnahmen, die in den jeweiligen Vollstreckungsgesetzen der Länder geregelt seien. In Thüringen saß eine Frau rund zwei Monate in Erzwingungshaft, weil sie die Zahlung der Rundfunkbeiträge verweigert hatte.

          Die AfD tritt für die Abschaffung des Rundfunkbeitrags in Höhe von aktuell 17,50 Euro monatlich ein, der in Deutschland von allen Haushalten entrichtet werden muss. Der Entwurf für das AfD-Parteiprogramm sieht vor, dass sich ARD und ZDF als Privatsender „von 2018 an selbst finanzieren“ sollen.

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