ARD/ZDF-Inflationsausgleich : Steigt der Rundfunkbeitrag künftig automatisch?
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„Schon GEZahlt?“ So lautete früher der Slogan des jetzt so genannten „Beitragsservice“ von ARD und ZDF. Witzig ist das nicht gemeint. Wer nicht zahlt, dem drohen Sanktionen. Bild: WDR/Linda Meiers
Aus Schleswig-Holstein kommt ein neuer Plan für den Rundfunkbeitrag: Er soll künftig alle zwei Jahren steigen und an die Inflationsrate gekoppelt werden. Was bedeutet das für die Sender? Und für die Beitragszahler?
Geht es nach dem Willen von sechs Landesregierungen, wird der Rundfunkbeitrag grundlegend reformiert. Er würde an die Inflationsrate gekoppelt und alle zwei Jahre automatisch erhöht. Der Plan der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Schleswig-Holstein, Sachsen und Thüringen sieht vor, dass der Rundfunkbeitrag von 2021 an auf diese Weise ermittelt wird. Für den 1. Januar 2021 wird die nächste Erhöhung des Rundfunkbeitrags erwartet. Die Länder wollen zudem den Sendeauftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio konkreter fassen. Die Sender sollen sich hauptsächlich um Information, Bildung und Kultur kümmern. Bei der Gestaltung ihrer Ausspielwege indes sollen sie mehr Freiheiten haben und selbst bestimmen, welche und wie viele Kanäle sie in Fernsehen, Radio und Internet bespielen.
„Wir müssen neu denken“, sagte Daniel Günther (CDU), der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, der die Initiative zu dem Plan aufnahm, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Wir brauchen einen flexibleren Auftrag, der auf Inhalten beruht, weg von der Betrachtung der Verbreitungswege“. Und man brauche eine Finanzstruktur, „die den Anstalten den Raum gibt, ihren Programmauftrag im Rahmen eines festen Budgets erfüllen zu können“. Dazu gehöre „eine Budgetentwicklung anhand der Inflationsrate."
Demnächst achtzehn Euro?
Würde das von Schleswig-Holstein angeregte und von den sechs Ländern vorgeschlagene Modell bis 2021 in die Tat umgesetzt, würde der Rundfunkbeitrag zwar auch erhöht – allerdings nicht um bis zu zwei Euro monatlich, wie es die für die Finanzrechnung der öffentlich-rechtlichen Sender zuständige Kommission Kef bislang ausgerechnet hatte -, sondern auf achtzehn Euro.
Die Länder legen als Ausgangswert für ihre Überlegungen nämlich nicht den zurzeit geltenden Monatsbeitrag von 17,50 Euro zugrunde, sondern 17,20 Euro. Diese Summe hatte die Finanzkommission den Bundesländern vor einiger Zeit vorgeschlagen, weil ARD, ZDF und Deutschlandradio mehr nicht brauchten. Die Ministerpräsidenten beließen es aber bei 17,50 Euro, die dreißig Cent Überschuss müssen die Sender zurücklegen und dürfen sie erst von 2021 an ausgeben: So lautete der Plan der Länder bisher, um eine 2021 drohende Beitragserhöhung abzumildern. Die Kef hatte ausgerechnet, dass die Sender auf diese Weise in den Jahren 2017 bis 2020 rund 531 Millionen Euro Überschuss erzielen. Die jährlichen Einkünfte aus dem Rundfunkbeitrag belaufen sich auf mehr als acht Milliarden Euro.
Kommt da noch jemand mit? Die Frage stellte sich als erste die Landesregierung von Schleswig-Holstein. Dort wollte man sich den seit Jahren auf der Stelle tretenden Beratungsprozess, wie es mit dem Rundfunkbeitrag weitergeht, nicht länger mitansehen. Die Länder haben vor zwei Jahren zwar eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit „Auftrag und Strukturoptimierung“ der Öffentlich-Rechtlichen befasst, herausgekommen ist dabei aber bislang nichts, außer dass die Länder ARD und ZDF aufforderten, Sparvorschläge zu machen.
Die Sender machten das auch, im vergangenen Herbst, und legten eine Sparliste vor, die bis zum Jahr 2028 reicht und durchaus umfassend war – die ARD rechnete vor, sie spare rund 950 Millionen Euro an Kosten (plus eine Milliarde durch preiswertere Pensionsregelungen), das ZDF etwa 270 Millionen Euro, doch war das den Ländern nicht genug. Sie wollten mehr sehen, die Sender aber sagten vor ein paar Wochen: Mehr können wir nicht sparen.
Dieses Hin und Her wollen die sechs Bundesländer mit ihrem Index-Modell beenden. Bislang läuft es mit dem Rundfunkbeitrag so: Die Sender melden ihren „Finanzbedarf“ an. Die unabhängige Kommission Kef (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs) prüft die Anmeldung (die stets zu hoch ausfällt), zieht alle zwei Jahre Bilanz und legt alle vier Jahre einen Vorschlag zur Höhe des Beitrags vor. Von diesem Vorschlag können die Bundesländer nur in Ausnahmefällen abweichen. Die Landesregierungen setzen einen entsprechenden Rundfunkstaatsvertrag auf beziehungsweise ändern den bisherigen, und diesem müssen dann alle Landtage zustimmen.
Landtage winken ab
Aus den Landtagen aber kommt seit einiger Zeit das Signal, dass man eine Erhöhung des Beitrags nicht mir-nichts-dir-nichts durchwinken will. Vor allem nicht, wenn es um eine deutliche Erhöhung geht. Dann haben die Landesregierungen ein Problem. Mit dem neuen Modell hätten sie das nicht mehr. Die Landtage müssten dem Rundfunkbeitrag nicht mehr zustimmen.