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Neuer Auftrag für ARD und ZDF : Weniger Rundfunkbeitrag wird wohl nicht fällig

  • -Aktualisiert am

Mehr öffentlich-rechtlicher Rundfunk im Netz: Was kostet es den Beitragszahler? Bild: dpa

Die Bundesländer haben sich über die Reform des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt. Sie ebnen den Sendern den Weg ins Netz. Was bedeutet das für die Beitragszahler?

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          Einen Ruck gab sich am Mittwoch die Rundfunkkommission der Länder bei ihrer Sitzung in Bonn und verständigte sich einmütig auf einen Entwurf über eine Novellierung des Auftrages für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Zu groß war im Kreis der für Medienpolitik Verantwortlichen anscheinend die Sorge, durch Abwarten und Nichtstun weiter an Glaubwürdigkeit zu verlieren. Sowohl in den Medien, den Fachverbänden als auch bei den öffentlich-rechtlichen Sendern wuchs in den vergangenen Monaten die Kritik an der scheinbaren Unfähigkeit der Bundesländer, die Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zeitgemäß zu bestimmen.

          Kernpunkt des neuen Auftrags ist eine verringerte Beauftragung von Fernsehprogrammen und damit die Möglichkeit für die Sender, in Abstimmung mit den Gremien, zu entscheiden, ob und ab wann bisherige lineare Angebote weitergeführt, in ein Onlineformat umgewandelt oder eingestellt werden. Künftig sollen nur das Erste, das Zweite und die dritten Programme beauftragt werden. Allerdings wollen die Länder die Öffentlich-Rechtlichen weiterhin zu einem Kinderangebot verpflichten. Eine mögliche Beauftragung von Arte und 3Sat ist noch nicht entschieden, aber wahrscheinlich, da hier internationale Vereinbarungen existieren. Wird der Medienstaatsvertrag so bestätigt, könnte der Bayerische Rundfunk ARD-alpha in eine Wissensplattform verwandeln und Phoenix möglicherweise zusammen mit Angeboten von tagesschau.de und zdf.info zur Informationsplattform werden. Bei Unterhaltungsprogrammen soll im Entwurf eine Eingrenzung vorgenommen und Unterhaltung als Format definiert werden, das vor allem Kultur und Wissensinhalte vermittelt.

          Neben der Reduzierung der Beauftragung sieht der Entwurf des neuen Medienstaatsvertrags folgende wichtige Änderungen und Ergänzungen vor: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben die Aufgabe, ein Gesamtangebot für alle zu unterbreiten. Allen Bevölkerungsgruppen soll die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglicht und Orientierungshilfe geboten werden. Die Sender werden zur Gewährleistung einer unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information und Berichterstattung sowie zu Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet. Empfehlungssysteme in den Telemedienangeboten sollen „einen offenen Meinungsbildungsprozess und breiten inhaltlichen Diskurs“ ermöglichen. Die Berichte von ARD, ZDF und Deutschlandradio über die Erfüllung ihres Auftrags sind künftig den Landtagen vorzulegen. Zur besseren Überprüfbarkeit sollen die Rundfunkgremien den Anstalten Zielvorgaben setzen, die die Qualität messbar und Leistung nachvollziehbar machen. Zudem sieht das Papier einen Probebetrieb bei technischen Innovationen vor.

          In der Auftragsdebatte auf der Zielgeraden

          Von den zehn Textpassagen, über die vorher keine Einigung gefunden werden konnte, sind zwei übrig geblieben: Zum einen soll das öffentlich-rechtliche Angebotsprofil vor allem dort wahrnehmbar sein, wo die Nutzung dieser Angebote besonders hoch sei, und zum anderen könnten europäische und nichteuropäische Produktionen bei Telemedienangeboten auch als eigenständiger audiovisueller Inhalt eingestellt werden.

          Sachsens Medienminister Oliver Schenk begrüßte die Einigung und forderte die öffentlich-rechtlichen Sender auf, in den Reformen nicht nachzulassen. Es sagte der F.A.Z.: „Wir sind in der Auftragsdebatte zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk jetzt auf der Zielgeraden. Die Sitzung am Mittwoch war vom starken Willen aller Beteiligten geprägt, die Sache voranzubringen und damit den Rundfunkanstalten eine sichere Perspektive zu geben. Der Entwurf greift die wichtigen Themen Auftrag, Flexibilisierung bei der Beauftragung, Qualitätsmanagement und Mediatheken auf und schafft so die Bedingungen für einen starken und profilierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Verständigung der Länder auf einen gemeinsamen Entwurf zur Reform des Auftrags ist ein klares Signal zur Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter. Ich erwarte, dass auch die Intendantinnen und Intendanten dieses Signal aufnehmen und jetzt die notwendigen Reformen entschlossen voranbringen. Es gilt, eine gute Balance zwischen Entwicklungsperspektiven und Finanzierung des Systems zu finden.“

          Die öffentliche Anhörung soll Mitte November beginnen und mehrere Wochen dauern. Anfang nächsten Jahren will die Rundfunkkommission die Stellungnahmen analysieren. Im März 2022 soll der Ministerpräsidentenkonferenz der Entwurf übergeben werden. Danach werden die Landtage informiert und müssen nach Möglichkeit bis Jahresende über den neuen Medienstaatsvertrag abstimmen. Wird dieser Zeitplan eingehalten, kann die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (Kef) die Konsequenzen aus der Neuformulierung des Auftrags bei der Berechnung des neuen Beitrags ab 2025 noch berücksichtigen. In einer zweiten Phase wollen sich die Länder dann möglichen Veränderungen bei der Beitragsfinanzierung zuwenden. Hier fällt letztlich die Entscheidung, ob der Reformprozess dazu führt, dass der Rundfunkbeitrag stabil bleibt oder vielleicht sogar sinkt. Der jetzt beschlossene Entwurf bietet dafür keine sichere Basis.

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