Prozess gegen Amokfahrer : Journalisten müssen draußen bleiben
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Beim Prozessauftakt im August kamen noch alle Journalisten in den Gerichtssaal. Bild: dpa
Über den Prozess gegen den Amokfahrer, der in Trier im Dezember 2020 fünf Menschen tötete und 24 weitere verletzte, würden viele Reporter gerne berichten. Doch das lässt das Gericht nicht zu.
Journalisten und das Landgericht Trier streiten über den Zugang zur Verhandlung über die Amokfahrt, die die Stadt an der Mosel am 1. Dezember 2020 erschütterte. Zankapfel ist ein fragwürdiger Platzmangel. Laut dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) standen am ersten Prozesstag nur elf Presseplätze zur Verfügung. „Mehrere Kolleginnen und Kollegen von SWR und ARD standen ab etwa 4.30 Uhr in der glücklicherweise zu diesem Zeitpunkt noch kurzen Schlange vor dem Eingang des Gerichts“, berichtet Studioleiterin Anja Weckmann der F.A.Z.
Das Team des Fernsehsenders SWR habe aufgrund dieser Problematik schon vor Beginn des Prozesses das Gespräch gesucht, war jedoch vom Landgerichtspräsidenten Manfred Grüter an die Pressesprecherin des Gerichts verwiesen worden. „Diese hat den Vorschlag, die Verhandlung für Journalisten in einen anderen Raum zu übertragen, verworfen.“ DJV-Vorsitzender Frank Überall, der sich am Mittwoch in einem offenen Brief zu Wort meldete, beklagt, dass viele Gerichte in ihrer Pressearbeit keinen Unterschied zwischen einem Verfahren wegen Ladendiebstahls und einer Verhandlung von großem überregionalen Interesse machten. „Mit ihren restriktiven Presse-Akkreditierungen schränken die Gerichte die Pressefreiheit ein, und das ist immerhin ein Grundrecht. Wann lernen die Gerichte endlich dazu?“, sagte Überall der F.A.Z.
Keine gleichwertige Alternative
Lisa Majerus, Richterin und Medienreferentin am Trierer Landgericht, stellt die Lage anders dar. Sie erklärt, das Gericht habe vor der Alternative gestanden, die Verhandlung in externe Räumlichkeiten zu verlegen oder im eigenen Schwurgerichtssaal durchzuführen. Die Entscheidung für den eigenen Saal begründet sie mit „Sicherheitsaspekten“. Es sei keine ebenso sichere externe Räumlichkeit vorhanden gewesen, die groß genug und an sämtlichen Verhandlungsterminen verfügbar gewesen wäre. Darüber hinaus sei auch die Zugänglichkeit zu berücksichtigen. Die Verlegung einer Gerichtsverhandlung an Orte, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur schwer erreichbar sind, sei „eine Botschaft, die nicht gesendet werden sollte“.
Eine Videoübertragung des Verfahrens in andere Räume erlaube das Gerichtsverfahrensgesetz nicht, sagt Majerus. Eine Tonübertragung wiederum sei „mit Rücksicht auf die Verfahrensabläufe und die schutzwürdigen Belange insbesondere von Zeugen“ nicht umgesetzt worden. Die Sitzungen im eigenen Saal seien pandemiebedingt mit Einschränkungen für Pressevertreter und Publikum verbunden. Doch sei das von Journalisten kritisierte Akkreditierungsverfahren auf der Homepage des Landgerichts vorab bekannt gemacht worden.