Acta-Exegese : Ist es nun das Ende des freien Internet oder nicht?
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Mit Protesten im Internet fing es an, dann zogen Regierungen zurück, jetzt taktiert die EU: Der erste Acta-Aufruhr in Polen Bild: dpa
Das Handelsabkommen „Acta“ hat die Europäische Kommission erst forciert, jetzt gibt sie es dem Europäischen Gerichtshof zur Begutachtung. Am Wochenende wird wieder fleißig demonstriert. Wir fragen Sachverständige, was in Acta eigentlich drinsteckt.
Wir müssen zu unseren Rechtsstandards stehen
In der Acta-Präambel wird allgemein festgehalten, dass die Verbreitung gefälschter Waren den rechtmäßigen Handel und die Entwicklung der Weltwirtschaft gefährdet, Rechteinhaber und Unternehmen schädigt und eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.
Der Blick in die Präambel von Acta zeigt: Dieses Abkommen soll die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie verbessern. Das Abkommen soll einen Beitrag leisten, um weltweit ein Schutzniveau zu erreichen, wie es in Europa bereits gilt. Acta wird nicht das europäische Recht ändern. Die Notwendigkeit, der Piraterie wirksam zu begegnen, wird von Tag zu Tag größer. Nach Schätzungen der EU-Kommission haben sich die Beschlagnahmezahlen des Zolls zwischen 2009 und 2010 verdoppelt - auf Waren im Wert von rund einer Billion Euro. Das ist die Spitze des Eisbergs, denn nur ein Bruchteil der gefälschten Waren wird sichergestellt. Der wirksame Schutz geistigen Eigentums betrifft alle. Es geht um den Schutz von Innovationen und hohen Aufwendungen in Forschung und Entwicklung. Es geht um hochqualifizierte Arbeitsplätze und Schutz der Verbraucher vor Gefahren durch gefälschte Medikamente, Textilien oder Elektronikartikel. Deutschland trägt als größte Volkswirtschaft Europas und Spitzenreiter bei Patent- und Markenanmeldungen eine entscheidende Verantwortung. Wenn wir nicht zu unseren eigenen Rechtsstandards stehen, senden wir ein fatales Signal nach Europa und an den Rest der Welt - das wäre unverantwortlich.
MARKUS KERBER
Im Internet müssen weltweit die gleichen Regeln gelten
Artikel 2 stellt jedem Unterzeichner des Abkommens frei, die gemeinsamen Regelungen individuell zu übersteigen.
In Artikel 2 des Acta-Abkommens werden Art und Umfang der Pflichten beschrieben. Nach Absatz 1 darf jeder Unterzeichnerstaat bei der Rechtsdurchsetzung über die Regelungen des Vertrages hinausgehen, sofern dies dem Abkommen nicht zuwiderläuft. Eine solche Regelung ist für völkerrechtliche Verträge wie auch für EU-Richtlinien durchaus üblich. Nur so ist es Ländern mit einem höheren Schutzstandard wie etwa den Vereinigten Staaten möglich, das Acta-Abkommen zu unterzeichnen, ohne seine Gesetze zu ändern. Dies macht auch das Ziel des Abkommens deutlich: Es sollen auf der Grundlage der bestehenden Rechtsordnungen Gemeinsamkeiten beim Schutz des geistigen Eigentums herausgearbeitet und Mindeststandards festgelegt werden. Verhandlungsmaßgabe der EU-Kommission und des Außenhandelsausschusses des Europäischen Parlaments war, dass Acta nicht über Standards des geltenden Rechts hinausgehen darf. Daher wurden Punkte, zu denen keine gemeinsame Grundlage gefunden wurde, nicht ins Abkommen aufgenommen. Bei den verbliebenen Vereinbarungen handelt es sich um den größtmöglichen Konsens zwischen den Vertragsstaaten. Acta wird somit keine unmittelbaren Auswirkungen auf das geltende deutsche Recht haben. Es trägt jedoch zu einer internationalen Rechtsangleichung bei, die ihrerseits dazu dient, dass im Internet weltweit die gleichen Regeln gelten.
ANSGAR HEVELING