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Abgaben an Filmförderung : Netflix scheitert mit EU-Klage

  • Aktualisiert am

Netflix muss weiter Abgaben an die deutsche Filmförderung zahlen. Bild: AP

Netflix muss weiter in die deutsche Filmförderung einzahlen. Das Gericht der Europäischen Union wies die Klage des Streamingdiensts am Mittwoch ab.

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          Netflix ist mit einer Klage vor dem Gericht der Europäischen Union gegen Einzahlungen in die deutsche Filmförderung gescheitert. Das Unternehmen wollte gegen eine neue Regelung vorgehen, nach der auch Videodienste ohne Sitz in Deutschland in die Filmförderung einzahlen müssen. Die Richter lehnten die Klage als unzulässig ab, ohne zu prüfen, ob sie begründet sei.

          Die neuen Regeln der deutschen Filmförderung waren 2014 beschlossen und 2016 von der EU-Kommission freigegeben worden. Der Videodienst, der seinen Sitz in Kalifornien hat, argumentierte, die Neuordnung verstoße gegen den freien Dienstleistungsverkehr, die Niederlassungsfreiheit sowie die Beihilfe- und Steuerbestimmungen der EU.

          Das Gericht wies jedoch alle von Netflix vorgebrachten Zulässigkeitskriterien für die Klage ab. Unter anderem habe Netflix nicht dargelegt, dass der Dienst durch die Änderung wesentlich beeinträchtigt worden und individuell betroffen sei. Die Richter betonten, die tatsächlichen Folgen des angefochtenen Beschlusses ergäben sich erst aus Durchführungsmaßnahmen wie Abgabebescheiden, die Netflix vor nationalen Gerichten anfechten könne.

          Netflix hatte argumentiert, der Dienst könne vor einem nationalen Gericht die Regelung nicht grundsätzlich als Verstoß gegen EU-Recht anfechten, und sich deshalb direkt nach Luxemburg gewandt.

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