„Tugendgesetz“ der Taliban :
Afghanische Medien dürfen keine Lebewesen zeigen

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Da sitzen die „Tugendwächter“: Pressekonferenz des „Tugendministeriums“ im August des vergangenen Jahres in Kabul.

Das neue „Tugendgesetz“ der Taliban hat international für Entsetzen gesorgt, weil es Frauen entrechtet. Jetzt rückt eine Bestimmung ins Rampenlicht, die die Presse betrifft.

Die in Afghanistan herrschenden Taliban haben ein Gesetz angekündigt, das jegliche Darstellung von Lebe­wesen durch Nachrichtenmedien verbietet. „Das Gesetz gilt für ganz Afghanistan“ und werde „schrittweise eingesetzt“, sagte der Sprecher des „Tu­gendministeriums“ der islamis­ti­schen Taliban, Saiful Islam Chyber, der Nachrichtenagentur AFP. Die bild­liche Darstellung von Lebewesen verstoße gegen islamisches Gesetz.

Das Taliban-Regime hat im August ein „Tugendgesetz“ beschlossen, das ihrer Vorstellung vom islamischen Recht entspricht. Neben dem Verbot der Darstellung von Lebewesen werden die Medien angewiesen, nichts zu veröffentlichen, was „gegen die Scha­ria oder die Religion“ verstoße oder „Muslime beleidigt“. Die Bestimmung wurde noch nicht durchgesetzt. Auch Taliban-Vertreter veröffentlichten immer wieder Fotos von Personen in Onlinemedien. Schon während der ersten Herrschaft der Taliban, in den Jahren 1996 bis 2001, war die Darstellung von Lebewesen in afghanischen Medien verboten.

Das „Tugendgesetz“ steht vor allem wegen der Diskriminierung von Frauen international in der Kritik. Es verbietet Frauen, in der Öffentlichkeit ihre Stimme zu erheben. Konkret heißt es: „Wenn eine erwachsene Frau wegen eines dringenden Grundes ihr Haus verlassen muss, ist sie verpflichtet, ihr Gesicht und ihren Körper zu bedecken und sicherzustellen, dass ihre Stimme nicht gehört wird.“ Das Gesetz bezeichnet Frauenstimmen als „aurat“ – damit werden in der Scharia die intimen Stellen von Mann und Frau bezeichnet, die bedeckt werden müssen.

Des Weiteren sieht das Gesetz Verschleierungsvorschriften für Frauen und ein Verbot von Homosexualität vor. Freundschaften zu „Ungläubigen“ sind untersagt. Männer müssen mindestens knielange Hosen und einen Bart tragen, der nicht zu kurz sein darf. Das „Tugendgesetz“ erweitert die Macht der Sittenpolizei, die von den Taliban erlassenen, an der Scharia orientierten Verhaltensregeln zu überwachen. Es ist ein zentrales Ins­trument, mit dem der Taliban-Emir Haibatullah Akhundzada seine Macht sichert. Durchgesetzt wird das Gesetz vom „Tugendministerium“, dessen Vertreter in ihrer Machtausübung keinerlei Einschränkungen oder Kontrolle unterliegen.

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