Restitutionsfall : Zurück an die Erben von Prousts Bankier
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„Die büßende Magdalena“ von Adriaen van der Werff: Diese Fassung des Gemäldes hängt in der Münchner Pinakothek der Moderne und ähnelt derjenigen, die zum Gegenstand der Rückgabeforderung wurde. Bild: Pinakothek der Moderne
Ein Gericht hat Christie’s angewiesen, ein Gemälde des 18. Jahrhunderts an die Erben des Vorbesitzers zurückzugeben. Es gehörte einem Vertrauten Marcel Prousts – und wurde in der NS-Zeit beschlagnahmt.
Als das Gemälde im Jahr 2005 bei Christie’s in London für 60.000 Pfund zuletzt den Besitzer wechselte, geschah es noch ohne Provenienzangaben, doch inzwischen ist die Herkunft klar und hat juristische Konsequenten: Eine von Adriaen van der Werff 1707 gemalte „Büßende Magdalena“, die 2017 aus englischem Privatbesitz wieder aufgetaucht ist, gehörte einst Lionel Hauser – einem entfernten Cousin Marcel Prousts, der auch Freund und Anlageberater des Schriftstellers war.
1942 beschlagnahmten die deutschen Besatzer das Gemälde in Hausers Pariser Wohnung, zusammen mit zahlreichen weiteren Kunstschätzen. Der jüdische Bankier konnte in Südfrankreich der Deportation entgehen. Vor seinem Tod 1958 versuchte er vergeblich, die ihm geraubten Kunstwerke wiederzuerlangen.
Christie’s kontaktierte die Erben Hausers, konnte aber keinen Vergleich zwischen ihnen und dem vom Auktionshaus ungenannten Einlieferer vermitteln. Es kam zum Rechtsstreit. Ein französisches Gericht hat nun angeordnet, dass das Auktionshaus das Kunstwerk den Erben Hausers zurückgeben, ihnen 10.000 Euro zahlen und die Identität des Einlieferers offenlegen muss.