Kunstbetrug in Spanien : Vier Jahre Haft für spanischen Kunstbetrüger
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„Whaam!“ von Roy Lichtenstein: Eines der Werke, das als Fälschung über ein Madrider Auktionshaus verkauft werden sollte. Bild: Picture Allliance
Ein spanisches Gericht hat einen Sammler zu vier Jahren Haft verurteilt. Er hatte versucht, gefälschte Werke von Künstlern wie Chillida, Lichtenstein und Munch zu verkaufen.
Es war ein dreister Kunstbetrug, den ein Gericht in Madrid jetzt hart bestrafte. Ein 67 Jahre alter Sammler und Hobbymaler wurde wegen Verletzung des geistigen Eigentums und Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und Entschädigungszahlungen in Höhe von insgesamt mehr als 100.000 Euro verurteilt. Die Anklage hatte ursprünglich sogar sechseinhalb Jahre Haft gefordert.
Das Gericht sah es nach Angaben der spanischen Nachrichtenagentur Efe als erwiesen an, dass der Spanier, genannt Guillermo CT, im Jahr 2018 versucht hatte, über das Madrider Auktionshauses Setdart 16 Werke von Künstlern wie Eduardo Chillida, Roy Lichtenstein und Edvard Munch zu verkaufen. Bei 15 handelte es sich jedoch um Fälschungen, die Guillermo CT selbst oder andere in seinem Auftrag hergestellt hatten, um „unrechtmäßig und ohne Genehmigung der Inhaber der Rechte des geistigen Eigentums“ von diesen zu profitieren. Der Verurteilte habe in allen Fällen gewusst, dass es sich um Fälschungen handelte. Konkret geht es um vier Siebdrucke und zwei Lithografien, die Chillida zugeschrieben werden, vier Lithografien von José Guerrero und weitere von Edvard Munch, Saül Steinberg sowie um ein Pop-Art Gemälde von Roy Lichtenstein. Das einzige echte Werk stammte von David Hockney.
Guerrero-Zentrum in Granada zweifelte an der Echtheit
Im Jahr 2019 hatte ein Österreicher den Verurteilten angezeigt, weil dieser ihm über ein deutsches Auktionshaus eine Chilida-Grafik verkauft hatte, die sich als Fälschung herausstellte. Er machte die Ermittler auf weitere verdächtige Kunstwerke in dem Madrider Auktionshaus aufmerksam, die später von der Polizei beschlagnahmt und untersucht wurden. Mehrere Werke von Guerrero, die Guillermo CT über Setdart veräußerte, waren zuvor von einem anderen Auktionshaus aus dem Verkauf genommen worden, nachdem das Guerrero-Zentrum in Granada ihre Echtheit bezweifelt hatte.
Neben einer zivilrechtlichen Wiedergutmachung muss der Verurteilte die Erben von José Guerrero mit 48.000 Euro für den entstandenen Imageschaden entschädigen und die Firma Zabalaga Leku, die Chillidas Nachlass verwaltet, mit 39.700 Euro. Zudem ist er verpflichtet, den vollständigen Text des Urteils in einer in Madrid erscheinenden Zeitung zu veröffentlichen. Gegen das Urteil kann der Spanier, der laut „El País“ mit den Verkäufen seine Rente aufbessern wollte, noch Berufung einlegen.