Gericht weist NFT-Klage ab : Das Token gehört dem Künstler
- -Aktualisiert am
Teuer verkauft: „Quantum“ von Kevin McCoy Bild: AFP
Hat Kevin McCoy, der Schöpfer des ersten NFTs „Quantum“, es rechtmäßig veräußert? Nein, behauptete eine Holding und klagte in New York. Die Klage wurde nun abgewiesen.
1,5 Millionen Euro hat das erste Non-Fungible Token auf der Höhe des NFT-Booms 2021 bei Sotheby’s in New York eingespielt. Sechs Monate später ging der Rechtsstreit um „Quantum“ los, das nicht austauschbare Token einer animierten Grafik, das Kevin McCoy 2014 auf einer Konferenz für Digitalkunst vorgestellt hatte. Das kanadische Unternehmen Free Holdings reichte bei einem New Yorker Bezirksgericht Klage gegen McCoy ein und behauptete, selbst rechtmäßiger Eigentümer des NFTs zu sein. Der Richter James L. Cott sieht das anders und hat die Klage nun abgewiesen mit der Begründung, der Kläger habe keine Eigentumsrechte nachweisen können.
Der Hintergrund: McCoy hatte „Quantum“ zuerst auf einer Blockchain namens Namecoin als NFT „geprägt“. In seiner Klage bringt Free Holding vor, er habe daraufhin 2015 Aktualisierungen versäumt und damit seine Eigentumsrechte an dem Token verfallen lassen – die an Free Holding gefallen seien. Erst vor der Versteigerung bei Sotheby’s hat McCoy den Datensatz für „Quantum“ auf die für Digitalkunst führende Blockchain Ethereum übertragen; er und Sotheby’s gaben an, dass die Daten des Originals durch das Auslaufen der Registrierung auf Namecoin erloschen seien.
Die Klage hat mit der Frage danach, was genau den digitalen Vermögenswert im NFT-Handel darstellt, einen zentralen Punkt desselben vor Gericht gebracht. Wurde durch die Neuzertifizierung von „Quantum“ auf Ethereum ein neues Werk geschaffen oder nur gleichsam eine neue „Quittung“ für dasselbe Werk, wie es auf Namecoin tokenisiert wurde, ausgegeben? Der Auffassung des Gerichts nach gibt es keinen nachvollziehbaren Anspruch des Klägers auf das bei Ethereum geprägte NFT „Quantum“. „Free Holdings hat nichts weiter als den Versuch unternommen, offene Eigentumsfragen im sich noch entwickelnden NFT-Bereich auszunutzen, um Anspruch auf die Gewinne eines rechtmäßigen Künstlers zu erheben“, wird der Richter von „The Art Newspaper“ zitiert.