Gurlitts Erbe : Liebermann-Gemälde ist Raubkunst
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Die Taskforce „Schwabinger Kunstfund“ hat herausgefunden, dass das Liebermann-Gemälde aus der Gurlitt-Sammlung Raubkunst ist. Vor einer Rückgabe muss jedoch erst das Erbe Gurlitts geregelt werden.
Jetzt ist es amtlich und doch nicht geklärt: Die Nationalsozialisten hatten das Gemälde „Zwei Reiter am Strand“ von Max Liebermann 1939 dem Breslauer Kunsthändler David Friedmann geraubt. Die Alliierten hatten es, wie berichtet, nach dem Krieg zuerst beschlagnahmt, dann jedoch dem Kunsthändler Hildebrand Gurlitt, der es wider besseres Wissen als Eigentum beanspruchte, herausgegeben. Darum gehört das Bild bisher, nach geltender Rechtslage, zum Erbe des Anfang Mai verstorbenen Kunsthändlersohns Cornelius Gurlitt. Wie die von der Bundesregierung eingesetzte Taskforce „Schwabinger Kunstfund“ – sie erforscht die Provenienzen der Sammlung – jetzt mitteilte, kann auch dieses Bild erst den rechtmäßigen Erben zurückgegeben werden, wenn geklärt ist, wer die Gurlitt-Sammlung erbt.
Laut Testament hatte Gurlitt dazu das Kunstmuseum Bern bestimmt, das wiederum sechs Monate Bedenkzeit hat, ob es annimmt oder ausschlägt. Das Haus lässt sich angesichts der „vielfältigen Fragen, die der Nachlass Gurlitt aufgibt“ von Rechtsanwälten aus Deutschland, der Schweiz und Österreich beraten. Es ist kaum vorstellbar, dass der bis dahin bestellte Nachlasspfleger eine so weitreichende Entscheidung, wie es eine Restitution ist, fällen wird.
Und so richten sich alle Hoffnungen auf Bern. Das Museum ist eine staatliche und damit öffentlich zugängliche Kunstsammlung, die Transparenz bei der Klärung der vielen offenen Fragen zur Gurlitt-Sammlung wie Herkunft und Restitution garantieren kann. Wer daran interessiert ist, sollte das Kunstmuseum darum ermutigen, dieses Erbe anzutreten.