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KI-erzeugte Kurzfilme : Kunstwerk ohne Rechte

Dracula-Still aus dem Repertoire von Jan Bot Bild: Jan Bot

Eine Künstliche Intelligenz namens Jan Bot produziert im Eye Filmmuseum jeden Tag mehrere kleine Filme. Das stellt nicht nur Juristen vor die Frage: Wer ist der Autor, wenn Roboter Filme drehen? Eine Diskussion in Frankfurt.

          3 Min.

          Hello Internet. What’s happening today? Eine gute Frage. Oder eine besonders dämliche, je nachdem, wer sie stellt. In diesem Fall ist es einfach höflicher Umgangston unter Maschinen. Die, die fragt, heißt Jan Bot. Sie ist ein Roboter, der Filme macht. Manchmal live. Mehrere pro Tag. Jan Bot ist Angestellter des Eye Filmmuseums in Amsterdam, so wird auf der Museums-Website erklärt, und er arbeitet Tag und Nacht. Seine Aufgabe: Archivmaterial mit aktuellen Trends zu kleinen Filmen kurzzuschließen. Und so ein Publikum zu finden für Bilder, die sonst ungesehen in den musealen Vorratskammern liegen blieben. Täglich im Durchschnitt zehn 30-Sekunden-Filme streamt Jan Bot auf seiner Website, und täglich wählt er einen aus, den er postet, bei Twitter etwa. Dort hat er 76 Follower.

          Verena Lueken
          Freie Autorin im Feuilleton.

          Das Eye Museum sammelt seit langem filmische „Bits and Pieces“, Filmschnipsel ohne genaue Herkunft oder Autor, verwaistes Material, das kaum jemand außerhalb der Lagerräume zu Gesicht bekam. Was kann ein solches Archiv heute leisten in der Medienwelt, die vor Bildern überquillt? Sammeln, war der Schluss der Kuratoren, ist sinnlos, wenn die Bilder nicht zirkulieren. Die Archivbilder mit aktuell besonders interessierenden Nachrichten in Verbindung zu setzen und diese kleinen Filme im Netz frei zugänglich zu machen war die Idee, die sich anschloss.

          Das Ergebnis: automatisierter Surrealismus

          Dass dies ohne Künstliche Intelligenz nicht machbar ist, liegt auf der Hand. „Hello Internet, what’s new?“ ist der Beginn der Netzrecherche für jeden neuen Kurzfilm. Medientraffic wird länderweise durchforstet. Meistens findet Jan Bot etwas, das ihn inspiriert, das heißt, etwas, das sich mit bits and pieces aus dem Archiv verbinden lässt. „Is Twitter down?“ zum Beispiel. Das war kürzlich, und der kleine Film, der daraus wurde, zeigte Bomber über der Wüste, eine zerstörte Stadt, die Luftaufnahme einer Pyramide. Dazwischen Schrifttafeln, auf denen stand: „Twitter experiencing a twitter.“ Luftaufnahme. „But it is an affected ...“ Zerstörte Stadt. „And Twitter tweeted an apple.“ Ende. Das ist automatisierter Surrealismus vom Algorithmus, einerseits. Anderseits zeigt sich eine interessante maschinelle Logik, die von „down“ zu Bombern gelangt. Trotzdem gehörte „Twitter“ nicht zu Jan Bots Lieblingsfilmen an jenem Tag.

          Am Freitagabend trat Jan Bot im Zusammenhang mit der Ausstellung „Digitale Revolution“ am Deutschen Filmmuseum in Frankfurt auf den Plan. Das Exzellenzcluster „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ der Frankfurter Goethe-Universität veranstaltete eine Diskussion zwischen dem Filmwissenschaftler Vinzenz Hediger und dem Immaterialgüterrechtler Alexander Peukert, beide Professoren in Frankfurt und Mitglieder des Exzellenzclusters, zu der Frage: „Können Roboter Autoren sein?“ Vor allem Peukert war herausgefordert zu erklären, ob Jan Bot und seine Filme Urheberschutz genießen. Falls nein, ob sie es sollten. Falls ja: Wie könnte das aussehen?

          Der Algorithmus Jan Bot ist aus verschiedenen Open-Source-Tools zur Bilderkennung und Sprachanalyse zusammengeschraubt, die es ihm ermöglichen (und seine Möglichkeiten selbstlernend ausbauen), Bilder und Texte in einer Weise miteinander zu verbinden, die zunächst zufällig erscheint. Sind die Filme, die er montiert, seine „Werke“ im Sinne bewusst geschaffener Artefakte? Haben Roboter Persönlichkeitsrechte? Jan Bot hat einen Namen, er spricht in der ersten Person, er lernt. Reicht das zur Konstruktion eines, wenn auch virtuellen, Subjekts?

          Ohne Person kein Persönlichkeitsrecht

          Nein, sagte Peukert, fügte aber hinzu, die Situation, dass etwas ohne Rechte existiere, sei ein Albtraum für Juristen. Es gibt im Fall Jan Bot aber niemanden, der als Rechteinhaber dingfest zu machen wäre. Das Programm besteht hauptsächlich aus frei zugänglicher K.I., die Trending News im Netz unterliegen ebenfalls keinem Copyright, und die Filmschnipsel aus dem Archiv zeichnen sich dadurch aus, dass sie verwaist sind – und das Eye Museum seine Sammlung ja gerade zugänglich machen und nicht etwa bewirtschaften will. Wer also könnte Anspruch auf Entgelt, auf Kopierschutz erheben? Wem könnte es nützen? Und welche Pflichten verbänden sich mit der Einräumung eines Urheberrechts in diesem Fall?

          Peukerts Antwort auf die Frage nach der Autorschaft von Robotern war klar: Wo keine Person, kein Subjekt ist, da ist auch kein Persönlichkeitsrecht. Wem würde es dienen, von Personen losgelöste Rechte einzuräumen? Peukert ließ sich nicht davon überzeugen, dass dies sinnvoll sein könnte.

          Für Hediger ist die Sache komplizierter, beruht doch die akademische Anerkennung des Films als Gegenstand von Wissenschaft ganz wesentlich auf der Vorstellung von Autor, Werk und Kanon. Doch auch Hediger schien die Herausforderung, die für sein Fach von autorlosen Werken ausgeht, eher zu beflügeln, als zu beunruhigen. In den kurzen Schnipseln des Jan Bot machte er Montagetechniken aus, die ihm von Eisenstein her bekannt vorkamen, und Bildstrategien, die ihn an Godard erinnerten. Nur für die kulturelle Repräsentation, die wir gewohnt sind in Kunstwerken zu suchen und zu entdecken, für die sah auch Vinzenz Hediger in den Roboterfilmen vorerst keine Zukunft.

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