Prozeß : Fernsehkomiker Pocher muß Schmerzensgeld zahlen
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Pocher bei der „Wetten, dass..?”-Show in Hannover Bild: dpa/dpaweb
Fernsehunterhalter Oliver Pocher muß einer von ihm in „Wetten, daß...?“ beleidigten Frau 6.000 Euro Entschädigung zahlen. Er hatte ihr live im Fernsehen zu einer Schönheits-OP geraten.
Fernsehunterhalter Oliver Pocher muß einer von ihm in „Wetten, daß...?“ beleidigten Frau 6.000 Euro Entschädigung zahlen. Das hat eine Zivilkammer des Landgerichts Hannover am Mittwoch entschieden. Die 29jährige Klägerin hatte 35.000 Euro gefordert.
Dana Gottschalk hatte an der Außenwette der ZDF-Show im Januar 2005 in Hannover teilgenommen, bei der Moderator Thomas Gottschalk 1.000 Hannoveraner aufgefordert hatte, sich am Neuen Rathaus die Haare mit Sprühfarbe orange färben zu lassen.
Pocher hatte als Moderator der Außenwette nach einem Blick auf ihren Paß und ihr Geburtsjahr 1976 zu Dana Gottschalk bemerkt, sie sehe ganz schön alt aus für ihr Alter. Außerdem sagte er: „Ja, wir haben übrigens 'ne schöne Operationsshow bei Pro Sieben, da könnte ich Sie mal vorschlagen.“
Richterin Dorothea Wevell von Krüger sagte, diese Äußerung sei eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Klägerin. Pocher habe sie grundlos und bewußt mit herabsetzenden Äußerungen überzogen, allein mit dem Zweck, sich auf ihre Kosten zu profilieren. Pocher und die Klägerin waren bei der Entscheidung nicht anwesend.
Der Anregung der Richterin, sich gütlich auf ein Schmerzensgeld zwischen 5.000 und 10.000 Euro zu einigen, war der Anwalt des Komikers bei der Verhandlung im Dezember nicht gefolgt. Man sei allenfalls bereit, 1.000 Euro zu zahlen, hatte Rechtsanwalt Christian Schertz erklärt.