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Wie das Filmerbe sichern? : Das Kino passt auf keine Festplatte

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Erst im Kino wurde aus Film ein Film: In der Diskussion um unser Filmerbe ist das bisher untergegangen. Bild: Evelyn Rois & Bruno Stubenrauch

Wenn in Deutschland über die Rettung des Filmerbes diskutiert wird, geht es um Digitalisierung und um die Frage, welche Filme den Aufwand wert seien. Doch das ist der falsche Ansatz. Film ist nicht nur Inhalt und Material, sondern auch eine Kulturtechnik.

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          Erfreulicherweise gewinnt die Debatte rund um das „sichtbare Gedächtnis unserer Nation“ (so Kulturstaatsministerin Monika Grütters über das Medium Film) derzeit selbst eine Sichtbarkeit, die sie in Deutschland bisher nie hatte. Weniger erfreulich ist die Art und Weise, wie die Bewahrung dieses Gedächtnisses vielfach öffentlich und politisch diskutiert beziehungsweise beworben wird – nämlich stark verkürzt und mittels irreführender Bilder und Begriffe.

          Dies gilt für die Vertreter der Filmarchive und Kinematheken, die sich in ihrem Streben nach besserer Dotierung meist nur jener Sprachregelungen bedienen, die der Medienmarkt durchgesetzt hat. Und es gilt selbst für versierte, filmkulturell engagierte Kommentatoren, die Gefahr laufen, sich an einer international schon abgehakten Nebenfront zu verzetteln, wenn sie „besonders wertvolle“ Gebiete und Inhalte des deutschen Filmerbes gegeneinander in Stellung bringen (wie zuletzt in dieser Zeitung der Historiker Dirk Alt am 8. Dezember 2016 und der Filmwissenschaftler Klaus Kreimeier am 9. Januar). Vor lauter Hoffnung, dass sich die Bundesregierung nun zwar verspätet, aber doch irgendwie zu einer Finanzierung der Filmerbe-Bewahrung bekennen könnte, gehen prominente Akteure verschämt über das eigentliche Problem hinweg: dass die derzeit geprobte Form der Filmüberlieferung in Deutschland ein noch viel prominenteres Opfer in Kauf nimmt – den Film selbst.

          Die zwei wichtigsten Verkürzungen, Missverständnisse, Irrtümer sind diese: Die Überlieferung des Films sei gleichbedeutend mit seiner Digitalisierung, oder gar: Digitalisierung sei eine adäquate Form der Bewahrung. Der zweite Irrtum: Der Film sei ein „Text“, abstrakter „Content“, oder auch, polar entgegengesetzt: eine Art skulpturales „Originalobjekt“ oder „Originaldokument“, das friedlich zusammengerollt in einer Dose liegt.

          Auch die „Dinge“ des Films müssen überliefert werden

          Um beim zweiten Komplex zu beginnen: Das „Axiom des Originalerhalts“, wie es der deutsche Kinematheksverbund stets betont, wäre voll und ganz zu unterschreiben. Aber was ist beim Film das „Original“, das es zu erhalten gilt? Film kann nicht einfach im Modus der Konservierung von Objekten oder Dokumenten überliefert werden. Der Filmstreifen allein, als Objekt in der Hand oder in der Dose, gibt den Film nicht her, zumindest dann nicht, wenn man seine geschichtliche und ästhetische Rolle auch nur ansatzweise erklären will. Der historische Charakter des Mediums wird erst begreiflich, wenn man darin nicht primär ein „Ding“ sieht, sondern ein Aufführungsereignis, das maschinell hervorgebracht wird und zeitlich bestimmt ist. Vor dem Beginn und nach dem Ende dieses Ereignisses ist kein Film, es sei denn ein anderer, mit demselben Ereignischarakter.

          Es war nicht die Praxis „Filmstreifen-in-der-Hand-gegen-das-Licht-halten“, sondern die Projektion, die Aufführung, die der Kulturtechnik Film ihre globale Bedeutung und ihren Platz unter den Künsten verlieh – von der neuartigen Varieté-Nummer bis zur Filmpropaganda, vom Home Movie bis Hollywood, vom europäischen „Kunstfilm“ als Pendant der modernen Literatur bis zum Film als bildender Kunst. Ein täuschend lebensnahes oder auch ganz artifizielles, in Farbe und Rhythmus aufgelöstes Geschehen aus Licht und Bewegung, dessen „Originalerhalt“ ganz schlicht von seiner fortgesetzten Zugänglichkeit als projizierter Film abhängt.

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