
Karlsruher Bierurteil : Wohl bekomm’s
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Unbekömmlicher Brauer: Gottfried Härle in Karlsruhe Bild: dpa
Jetzt soll es also amtlich sein: Bier ist nicht bekömmlich. Doch das Urteil des Bundesgerichtshofs spottet der Intuition und dem Sprachgebrauch.
Der unselige Streit um die Bekömmlichkeit von Gottfried Härles Bieren hat durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs ein Ende gefunden. Doch es spottet der Intuition und dem Sprachgebrauch von Biertrinkern. Worum geht es? 2012 war zunächst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs ergangen, das einem Weinerzeuger untersagte, seinen Rebsaft als „bekömmlich“ zu bezeichnen. Dies entspreche einer „gesundheitsbezogenen“ Aussage, meinten die Richter, und eine solche sei nach EU-Recht nur bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von unter 1,2 Prozent statthaft. Das rief überraschend den Berliner Verband Sozialer Wettbewerb auf den Plan, der sich „die Einhaltung der Regeln eines fairen Wettbewerbs“ auf die Fahnen geschrieben hat. Er setzte sich aber nicht etwa für die Bekömmlichkeit des Weins ein, sondern klagte, wahrscheinlich, um den Wein nicht gegenüber dem Bier zu benachteiligen, gegen eine Werbeanzeige der Allgäuer Biobrauerei Härle, die ihr Bier schon seit der Mitte des neunzehnten Jahrhunderts als „bekömmlich“ anpreist, und bekam damit vor dem Landgericht Ravensburg recht.
Doch der Brauereibesitzer Gottfried Härle ist ein unbekömmlicher Mann. Er ging in Revision, scheiterte vor dem Oberlandesgericht Stuttgart, und der Fall landete vor dem Bundesgerichtshof, der jetzt dem Wein-Urteil des Europäischen Gerichtshofs folgte. Härle hatte in der Verhandlung betont, dass Bier in Maßen genossen durchaus der Gesundheit förderlich sei. Das aber war, bei aller Sympathie für den Vorzeigebrauer, die falsche Argumentationslinie.
Diese Behauptung ist ein anhaltender Streitpunkt, und im Zweifelsfall ist es für Richter sicherer, ein Urteil im Sinne der Gesundheit zu sprechen. Angemessener wäre es gewesen, die zweite Bedeutung des fast schon altertümlich klingenden Wortes „bekömmlich“ starkzumachen. Es stammt vom mittelhochdeutschen „bekom(en)lich“, was „passend, bequem“ bedeutet, und bezeichnet noch heute unter Biertrinkern und Gourmets Eigenschaften wie eine gut eingebundene Kohlensäure in Abgrenzung zu einem brausend wirkenden, betont herben Getränk. Und das war es wohl auch, was die Brauerei Härle, durchaus analytisch, mit ihrem Slogan „Bekömmlich, süffig – aber nicht schwer“ hervorheben wollte.
Und was die Gesundheitsbezogenheit angeht: Wie salomonisch hatte kürzlich das amerikanische Markenamt entschieden, bei dem der Rap-Milliardär Dr. Dre (gesprochen: Dräi) moniert hatte, dass sich der Frauenarzt Draion M. Burch aus Werbezwecken „Dr. Drai“ nennt. Er unterlag. In der Begründung hieß es, dass wohl niemand ernsthaft davon ausgehe, dass der Musikproduzent neuerdings „als Medizindienstleister“ tätig sei. Dasselbe gilt fürs Bier. Wer ginge ernsthaft davon aus, dass Brauereien Arzneimittel herstellen?