Frankfurt bekommt wieder eine katholische Schule. Bild: ddp/Picture Press/Oliver Heinl
Dass keine Inhalte des Religionsunterrichts ohne die Zustimmung der Kirche geändert werden können, ist problematisch. Nicht der Glaube an Religion sollte das Ziel sein, sondern das Wissen über sie.
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An deutschen Schulen ist der Religionsunterricht Sache der Religionsgemeinschaften. Laut Grundgesetz kann er nur in Übereinstimmung mit ihnen erteilt werden. Religion fällt damit unter allen Schulfächern auf. Denn selbstverständlich ist der Unterricht in Französisch nicht Sache der französischen Botschaften, der in Deutsch wird nicht von Abgesandten der Verlage oder von Mitgliedern des PEN-Clubs gegeben, und den Unterricht in Musik organisiert weder die Deutsche Grammophon noch die deutsche Orchestergewerkschaft.
Die Vergleiche hinken – aber nicht mehr als alle Vergleiche. Die meisten Schulfächer werden nämlich nicht von den Interessenten ihrer Stoffe gegeben, sondern von Lehrern, die keiner weiteren Qualifikation bedürfen als einer fachlichen, wissenschaftlichen. Religionsunterricht hingegen darf nur erteilen, wer von der jeweiligen Religionsgemeinschaft zugelassen wird. Man kann das auch so formulieren: Das Ziel des Religionsunterrichts in Deutschland scheint der Glaube an Religion, nicht das Wissen über sie.
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