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Gesetz gegen „Hate-Speech“ : Hausverbote

Heiko Maas hat ein untaugliches Netzwerk-Gesetz vorgelegt.

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          Monatelang ist Justizminister Heiko Maas Facebook hinterhergelaufen, um dem Netzwerkkonzern eine Regelung abzuringen, wie mit rechtswidrigen und strafbaren Inhalten umzugehen sei. Es gab Gipfeltreffen und Absichtserklärungen, doch blieb das alles im Ungefähren, was auch an der Begriffsverwirrung liegt, die sich inzwischen eingestellt hat. Wer etwas gegen „Hate Speech“ und „Fake News“ unternehmen will, hat die vermeintlich Wohlmeinenden auf seiner Seite, dabei ist nicht einmal klar, was unter den Schlagworten zu verstehen ist.

          Eindeutig hingegen sind das Straf- und das Presserecht, von der Holocaustleugnung bis zur Beleidigung. Doch darauf will sich der Justizminister erstaunlicherweise nicht verlassen, wie der am Dienstag von seinem Ministerium vorgelegte Entwurf zum „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ zeigt. Denn das setzt Netzwerke und Plattformen – damit sind beileibe nicht nur Facebook und Twitter gemeint – nicht nur unter Druck, weil sie rechtswidrige Inhalte schnell (sieben Tage) und „offensichtlich rechtswidrige“ ganz schnell (24 Stunden) löschen sollen, andernfalls drohen ihnen Geldbußen von bis zu fünfzig Millionen Euro. Sie sollen aus eigenem Rechtsverständnis heraus entscheiden.

          Bei Beleidigung ins zensorische Chaos

          Das mag bei kriminellen Inhalten, Gewaltandrohung, Kinderpornographie und Terrorpropaganda auf unstrittige Weise geschehen, führt aber spätestens bei Inhalten ins zensorische Chaos, die von Nutzern als „beleidigend“ angezeigt werden. Da können auch bloß pointierte Beiträge dem Löschbefehl, den Facebook zudem per Algorithmus umsetzt, zum Opfer fallen, satirische sowieso. Wird gelöscht, erfährt der Betroffene zwar davon – so ähnlich wie beim „Recht auf Vergessenwerden“, dem zum Beispiel die Suchmaschine von Google unterliegt –, aber dagegen wehren muss er sich vor Gericht, was in der Regel bedeuten wird, dass eine letztgültige Entscheidung über die Streichung erst fällt, wenn über diese längst Gras gewachsen ist. Facebook und andere aber müssen schnell handeln und werden das, angesichts hoher Geldstrafen, die sich selbst für einen Milliardenkonzern aufgrund der Vielzahl der Fälle summieren. Das öffnet Zensur nach dem Wisch-und-weg-Prinzip Tür und Tor.

          Der Grünen-Politikerin Renate Künast geht das aber noch nicht weit genug. Sie bemängelte im Gespräch mit dem Deutschlandfunk, dass sich Maasens Gesetzentwurf auf strafbare Inhalte konzentriere, und hätte gerne eine Säuberung auch im „Graubereich“. Mit dem „Graubereich“ meint sie Beleidigungen, bei denen – nach ihrem Verständnis – die Staatsanwaltschaften in Deutschland „seltsam“ (also zu lasch) handelten. Sie hätte es mit Blick auf Facebook und andere gerne so aufgeräumt wie in einer Kneipe oder einem Restaurant, in dem der Wirt „Hausverbot erteilen kann bei jemandem, der Ihnen gegenüber immer sich in der Grauzone zwischen grob unhöflich und strafbar verhält“. Das diene dem „sozialen Frieden“, meint Renate Künast.

          Wir würden das von ihr gewünschte „Hausverbot“, das gegen Gäste im „Graubereich“ verhängt wird, bei näherem Hinsehen allerdings für Zensur und das Internet nicht für eine Kneipe halten und uns darüber wundern, wie wenig Heiko Maas und Renate Künast dem Rechtsstaat vertrauen. Und im Zweifel würden wir bei Twitter einen Tweet wie den anzeigen, den Renate Künast absetzte, nachdem die Polizei den Axt-Attentäter von Würzburg erschossen hatte: „Wieso konnte der Angreifer nicht angriffsunfähig geschossen werden???? Fragen!“ Ist das nicht beleidigend gegenüber der Polizei, schürt Vorurteile und klingt nach „Hate Speech“ oder „Fake News“? Hausverbot!

          Michael Hanfeld
          verantwortlicher Redakteur für Feuilleton Online und „Medien“.

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