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Geschlechtsneutrale Hymne : Jubelt, ihr Töchter!

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Die Österreichische Bundeshymne, zeitgemäß runderneuert mit geschlechtergerechten Änderungen in der zweiten Zeile

Die Österreichische Bundeshymne, zeitgemäß runderneuert mit geschlechtergerechten Änderungen in der zweiten Zeile Bild: www.Parlament.gv.at

Das Parlament hat entschieden: Von 2012 an wird die österreichische Nationalhymne geschlechtergerecht gesungen. Die „großen Söhne" müssen sich den Ruhm mit den „großen Töchtern" teilen.

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          Gerechtigkeit muss sein: Österreichs „große Söhne“ sollen sich vom 1. Januar an ihren Ruhm mit den „großen Töchtern“ teilen. Nach einem jahrelangen Streit um den Text der Bundeshymne hat das österreichische Parlament jetzt dem Antrag auf eine „geschlechtergerechte Formulierung“ der Hymne zugestimmt. Anstelle des Verses „Heimat bist du großer Söhne“ heißt es jetzt in der ersten Strophe: „Heimat großer Töchter und Söhne“. Dies scheint nur konsequent angesichts der allseits bekannten Tatsache, dass man in Österreich seit jeher einen überdurchschnittlich ausgeprägten Sinn fürs Schöne hat - was ja im unmittelbar folgenden Vers auch heute noch, politisch korrekt, besungen wird: „Volk, begnadet für das Schöne“. Da können ein paar große Töchter nicht schaden. Zumal der neue Text sich auf die Melodie des „Bundesliedes“ auch noch viel schöner singen lässt als der alte, weil er die pathetische Silbendehnung im Quartsprung auf „gro-ho-ßer“ des Taktes 15 entbehrlich macht.

          Die Melodie wurde übrigens nur fälschlicherweise einem der größten Söhne Österreichs zugeschrieben: Sie stammt gar nicht von Wolfgang Amadeus Mozart, ungerechterweise aber auch nicht von seiner Frau Constanze, sondern - man muss es leider, Frauenfeindschaft hin, Geschlechtergerechtigkeit her, deutlich aussprechen - von Mozarts Logenbruder Johann Baptist Holzer. Diesem Makel ist es womöglich geschuldet, dass man jetzt das offenkundig männerbündlerische Wort „Bruderchöre“, das die Textdichterin Paula Preradovic 1947 noch ganz unbefangen formulieren konnte, durch geschlechtsneutrale „Jubelchöre“ ersetzt hat. Jubeln darf man in einer Hymne schließlich immer. Die Ungerechtigkeit, dass es einzig und allein das „Vaterland“ ist, das bejubelt wird, ist wohl als eine vorerst unabänderliche sprachliche Tatsache hinzunehmen.

          „Wir singen, was wir wollen“

          Dennoch wäre vielleicht anzuregen, künftig dem in der ersten Strophe beschworenen „Hammer“ seine Sichel und den „Domen“ die Synagogen und die Moscheen als urweibliche Gefährtinnen beizugesellen. Dann hätte die Regierung etwas, womit sie sich mindestens die kommenden zwanzig Jahre über beschäftigen könnte. Denn auch der jetzt scheinbar beigelegte Kampf um eine geschlechtergerechte Hymne tobt ja bereits seit den neunziger Jahren zwischen Vertretern der großen Koalition und der Grünen auf der einen und den rechtspopulistischen Parteien BZÖ und FPÖ (unterstützt von Kampagnen der „Kronen Zeitung“) auf der anderen Seite.

          Zu klären wäre dann nur noch, mit welchen Rechtsmaßnahmen man all die großen Töchter, Sicheln, Synagogen und Moscheen Österreichs vor einem mutwilligen Missbrauch der nun erstmals in der Geschichte der Zweiten Republik auch gesetzlich festgeschriebenen Bundeshymne zu schützen gedenkt. Denn noch scheint die Gerechtigkeit bedroht vom Wort des BZÖ-Kultursprechers Stefan Petzner, der die beschlossenen Änderungen am Donnerstag als „unnötig“ diffamierte und forsch ankündigte: „Wir singen, was wir wollen.“

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