
„Gangsta-Rap“-Kommentar : Keine Verharmlosung?
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Ausdefiniert? Die Rapper Kollegah und Farid Bang bei der Echo-Verleihung Bild: dpa
Die Staatsanwälte haben es sich bei ihrer Verfahrenseinstellung gegen Kollegah und Farid Bang zu leicht gemacht. Junge Fans nehmen deren menschenverachtende Texte zum Nennwert.
Für die Bedeutung und Tragweite der Texte von Kollegah und Farid Bang hat Campino ein besseres Gespür als die Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Als die beiden „Gangsta-Rapper“ den Musikpreis „Echo“ verliehen bekamen, war der Sänger der „Toten Hosen“ der Einzige, der den Mumm hatte, auf die Bühne zu gehen und zu benennen, für was es da einen Preis gab: für Texte, in denen gehetzt wird, gegen Frauen, gegen Juden, gegen Homosexuelle. Dass dieser Rap der Jury preiswürdig erschien, war ein Skandal, unter dem der „Echo“ zu Recht begraben wurde.
Die strafrechtliche Würdigung der Liedzeilen indes, die von Kollegah und Farid Bang über die Schulhöfe donnern, fällt anders aus. Demnach ist nicht nur die vielzitierte Liedzeile „Mein Körper definierter als von Auschwitz-Insassen“ nicht strafbar. Auch „Mache mal wieder ’nen Holocaust“ geht durch. Ebenso die Sentenz: „Ey, ich komm’ in dein Wohlstandsviertel mit dem Wagen voll Rauschgift / Und ein Monat nachdem die letzte Ladung verkauft ist / Gleicht die Gegend zunehmend afrikanischen Townships / Oder Lagern in Auschwitz“. Das sei halt „Gangsta-Rap“, stilecht und von der Kunstfreiheit gedeckt, heißt es bei der Staatsanwaltschaft. Es möge vulgär und voller menschen- und frauenverachtender Gewalt und Sexphantasien sein, aber so sei das eben mit dem „Gangsta-Rap“. Eine Leugnung des Holocausts liege nicht vor, keine Billigung, ja nicht einmal eine Verharmlosung.
Die verhungernden Opfer der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik im Konzentrationslager mit der Anmutung des eigenen, durch Bodybuilding „definierten“ Körpers zu vergleichen ist keine Verharmlosung? Das ist keine Volksverhetzung und keine Darstellung, „die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt“, wie sie Paragraph 131 des Strafgesetzbuches nennt? Keine Beleidigung, keine Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener?
Die Staatsanwälte machen es sich bei ihrer Verfahrenseinstellung zu leicht. Die Judenvernichtung bei jeder Gelegenheit für einen vermeintlich coolen Gag oder eine lässige Zeile – alles selbstverständlich nicht so gemeint, weil nur Pose, schon klar – heranzuziehen, also für etwas ganz Normales oder sogar Witziges zu halten, das ist Verharmlosung pur. Das ist Antisemitismus zum Mitsingen und Mitklatschen, Frauenverachtung und Schwulenhass gibt es zum Abtanzen obendrauf. Von den Folgen dieser vermeintlichen „Posen“ der „Gangsta-Rapper“, die für ihre Fans Idole sind, kann man täglich in den Nachrichten lesen. Sie werden zum Nennwert genommen und als Handlungsanleitung verstanden. Gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ist Beschwerde möglich. Jemand sollte sie einlegen.