Friedrich Kittlers Habilitationsverfahren : Spucken hilft nicht, Herr Kollege!
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Das Umschlagbild von Kittlers Buch: Dante an der Schreibmaschine Bild: Archiv
Friedrich Kittlers Buch „Aufschreibesysteme“ gilt heute als Klassiker der Medientheorie. 1982 aber wurde seine Wissenschaftlichkeit bezweifelt. Jetzt liegen die Habilitationsakten im „Fall Kittler“ offen.
Das hätte Friedrich Kittler gefallen. Der im Oktober gestorbene Kulturtheoretiker war in seinen jungen Jahren ein Universitätsereignis, weil er die Geisteswissenschaften zum Studium von Technik, Medien und Akten anhalten wollte. In der „Zeitschrift für Medienwissenschaft“ publiziert der Lüneburger Medienhistoriker Claus Pias jetzt Auszüge aus der legendären Habilitationsakte Kittlers. Und zwar alle Gutachten, die damals, 1982 und 1983, zu Kittlers Arbeit „Aufschreibesysteme 1800/1900“ verfasst worden sind, sowie ein von Kittler damals eigens für das Verfahren geschriebenes, unpubliziert gebliebenes Vorwort dazu.
Ein Gerücht wurde dieses lange Verfahren aufgrund der hohen Zahl an Gutachten. Elf Stück waren offenbar nötig, um einzuschätzen, ob dieser Autor auf die studierende Menschheit losgelassen werden könne. Von den drei Hauptgutachtern bejahten das zwei, einer riet ab. Doch auch manche bejahende Stellungnahme hatte Beiklänge, etwa wenn der einstige Doktorvater Kittlers, der Germanist Gerhard Kaiser, im August 1982 die Habilitation „nicht nur aus Sinn für Humor“ befürwortete. Nicht nur: So süß kann Wohlwollen sein.
Das Buch hat eine Forschungsrichtung angestoßen
Der Freiburger Romanist Hans-Martin Gauger konstatierte demgegenüber gleich zu Anfang seines Gutachtens, die Arbeit verfehle absichtlich den wissenschaftlichen Diskurs. Für seine Mängelrügen, Kittler begründe wenig - „Die Frage ‚Stimmt das?‘ scheint nicht die zu sein, mit der er rechnet“ -, ordne seine Arbeit nicht ein, vermische Literatur und Wissenschaft, vor allem aber für 49 seiner zahllosen Monita im Einzelnen hielt ihm der Essener Germanist Manfred Schneider vor, aus Ressentiment einen Wirbel zu machen, der ein und demselben Text vorwerfe, modisch und autistisch zu sein. „Aber wird ein Strom“, der französische von Derrida, Foucault und Barthes, in dem Kittler angeblich schwimme, „trockengelegt, indem man in ihn spuckt?“
Voilà, es wurde nicht schlecht gestritten über ein Buch, an dem für manche nichts zu finden war, das aber dann eine ganze Forschungsrichtung angestoßen hat. Was war das für eine Arbeit, die eine Kollegenschaft schon in der Frage spaltete, ob es sich bei ihr überhaupt um Wissenschaft handele? Eine Bemerkung im zusammenfassenden Kommissions-Gutachten formuliert es präzise: Kittler hatte einem Gremium, dessen Mitglieder fast alle eine hermeneutische, auf Sinnverstehen ausgerichtete Auffassung der Geisteswissenschaft vertraten, eine Arbeit vorgelegt, die dieses Denken auf die Zeit um 1800 datierte. „Wohl selten in einer Habilitationsschrift sind die Institution Universität und deren Repräsentanten, die den Akt der Habilitation denn doch durchzuführen haben, mit so viel Hohn bedacht worden wie bei Kittler.“ (G. Kaiser)
Denn Kittler unterscheidet zwei Epochen, in denen sich das Verhältnis von „Seele“ und Schriftstellerei geändert habe. Das Aufschreibesystem von 1800 sei durch die Spannung zwischen Poesie und Buch gekennzeichnet, denen Kittler die Sprechen lehrende Mutter und den auf Schriftverkehr beruhenden väterlichen Pädagogenstaat zuordnet. Die Germanisten seiner Tage waren für ihn im Grunde immer noch solche Erziehungsbeamte, die ihre Kinder, die Studenten, zur Suche nach dem Geist in der Kultur anhielten. Im Aufschreibesystem von 1900 hingegen habe Dichtung keinen universellen Anspruch mehr, wie ihn Ursprache (Mutter Natur) und Sprache der Bildung (Vater Staat) geltend machen. Phonograph und Kino seien an ihre Seite getreten, Dichtung sei nur noch „Literatur“ und reagiere darauf mit der Analyse ihrer Elemente, als Buchstabenlyrik, écriture automatique, „reine“ Poesie, ohne Absicht, verstanden zu werden.