
„Rechte“ Verlage : In der Verdachtsfalle
- -Aktualisiert am
Rollt die Buchmesse dem Rechtsextremismus den roten Teppich aus, wenn sie in den Grenzen des Strafrechts alle Meinungen gleich behandelt? Kanada, das diesjährige Gastland, strich 2011 aus seinem Menschenrechtsgesetz eine Bestimmung, die zur Buchzensur im Namen der Bekämpfung von Hassverbrechen eingeladen hatte. Bild: Frank Röth
Jahr um Jahr wird von der Frankfurter Buchmessse gefordert, sogenannte rechte Verlage auszuschließen. Können Erkenntnisse des Verfassungsschutzes die Auseinandersetzung mit unliebsamen politischen Ideen ersetzen?
Das Befremdlichste an der Jahr für Jahr wiederkehrenden Kampagne, die von der Frankfurter Buchmesse Hausverbote für sogenannte rechte Verlage fordert, ist die Verbindlichkeit, die den Erkenntnissen von Geheimdiensten zugemessen wird. Während es im Literaturbetrieb sonst Ehrensache ist, an jeder Longlist herumzumäkeln, weil eine Beeinflussung der Jury durch Spezialinteressen der Juroren nicht ausgeschlossen werden kann, setzt diese Routine des vorsorglich rückfragenden Verdachts aus, wenn die Verfassungsschutzbehörden ihre Verdächtigungen formalisiert haben.
So konfrontierte jetzt Vladimir Balzer, Redakteur bei Deutschlandfunk Kultur, Juergen Boos, den Direktor der Buchmesse, damit, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz den Verein Ein Prozent als „Verdachtsfall“ führt – als ergäbe sich damit automatisch, dass der von einem der Vereinsgründer geleitete Kleinverlag Jungeuropa auf der Messe nicht geduldet werden könne. Boos, dessen Geduld bei der Erläuterung des Prinzips der von links früher gerne als formal oder bürgerlich denunzierten Meinungsfreiheit Bewunderung verdient, gab zur Antwort, offensichtlich habe sich der Verfassungsschutz auch noch nicht entschieden. Anscheinend hat das Bundesamt dem Innenminister bislang nicht vorgeschlagen, den als verdächtig eingestuften Verein zu verbieten.
Wie sich am Umgang mit der AfD oder auch islamistischen Organisationen studieren lässt, ist in der Öffentlichkeit die Idee auf dem Vormarsch, dass in solcher Lage die gesellschaftliche Ächtung dem rechtlichen Verbot vorgreifen müsse. Im Ergebnis ersetzt dann die Beobachtung durch den Verfassungsschutz die Sanktion, die sie vorbereiten soll, weil der Ausschluss aus der öffentlichen Kommunikation die Ultima Ratio des Rechtsstaatsschutzes sein muss, also an strengste Bedingungen gebunden ist.
Wie bedenklich die ungeprüfte Übernahme von Wertungen ist, die in der Binnenlogik der Sicherheitsbehörden schlüssig sein mögen, zeigt der Abschnitt über den Verein Ein Prozent im Jahresbericht des Bundesamtes. Er wird charakterisiert als „Akteur, der zur Erreichung seiner Ziele zuerst den Diskurs in seinem Sinne umprägen will, um anschließend die erhoffte politische Wende einleiten zu können“. Beschrieben wird keine Terrorzelle, sondern eine Gruppe, die sich der Überzeugungsarbeit verschrieben hat und dabei „eigene Publikationen und Verlage“ als „strategisches Instrument“ begreift. Der Vereinsname will sagen: Ein Prozent der Bürger genügen, um die Wende zu bewirken. Die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht soll die Gefährlichkeit beweisen, aber was der Bericht beschreibt, ist gewöhnliche Verlagstätigkeit („Materialien, Publikationen und Marketing“) aus ideellem Antrieb.
Die motivierenden Ideen mögen die Behörden verfassungsfeindlich nennen, aber die Buchmesse ist keine staatliche Veranstaltung, und in Büchern darf auch vorgeschlagen werden, die Verfassung Satz für Satz zu ändern oder komplett abzuschaffen. Der Verdacht gegen die politische Fantasie kann der wehrhaften Demokratie nur schaden.