Urheberrecht und Wissenschaft : Wie man ein Monstrum nährt
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Die aktuelle Reform soll das Urheberrecht mit digitalen Vervielfältigungspraktiken harmonisieren Bild: ddp
Sie sagen Vielfalt und fördern Monopole: Der Reformplan zum Wissenschaftsurheberrecht zerstört den Mittelstand und macht den Weg frei für den großen Staatsverlag.
Interessant wäre eine Liste der Ereignisse, die mittlerweile als Gefahr für die Demokratie gewertet werden. Die aktuelle Reform des Urheberrechts in Wissenschaft und Bildung würden wohl die wenigsten dazu zählen. Unter diesem Vorbehalt steht ein Appell für die Publikationsfreiheit, der in der Wissenschaft für Furore sorgt. Der seit zwei Wochen vorliegende Reformentwurf, heißt es in dem Appell, betreibe die Spaltung der Meinungsbildung in große Medien-Korporationen und einen staatlichen Publikationsapparat, mithin die oligopolistische Kontrolle der Meinungsvielfalt. Dazwischen: Leere. Der vielfältigen deutschen Verlagslandschaft versetze der Entwurf den Todesstoß.
Wenn Studenten und Wissenschaftler, wie vorgesehen, künftig bis zu 25 Prozent (statt bisher zehn bis fünfzehn) von urheberrechtlich geschützten Texten frei nutzen, das heißt ausdrucken und herunterladen dürfen; wenn Bibliotheken Bücher uneingeschränkt vervielfältigen dürfen und dafür nur noch ein einziges Exemplar benötigen - dann führe das dazu, dass wissenschaftliche Bücher nicht mehr gekauft würden und von den Verlagen nicht kostendeckend produziert werden könnten.
Lehrbücher würde es zumindest vorübergehend nur in der Schwundform geben. Und ob Universitätsverlage, sollte es sie in Deutschland einmal geben, die besseren Verleger sind, wäre erst zu zeigen. Dass das Schulbuch von der Schrankenregelung ausgenommen wird, wertet der Appell als Wissen der Autoren um die zerstörerische Wirkung ihres Entwurfs.
Symptome und Ursachen
Also besser keine Reform? Die aktuelle Gesetzesnovelle hat gute Gründe. Wissenschaft erfordert den vergleichenden Zugang zu Texten ohne unzumutbare Kosten und Rechtsaufwand. Wissenschaftler und Studenten werden heute von unübersichtlichen Schrankenregelungen behindert. Zudem beklagen sie den geringen Beitrag der Verlage, die sich Publikationen oft fertig vorlegen lassen und selbst dafür hohe Gebühren verlangen. Das Problem ist allerdings hausgemacht: Es wird schlicht zu viel publiziert. Die Projektforschung hat ein Monstrum geschaffen, das für eine imaginäre Leserschaft einen grotesk aufgeblähten Publikationsapparat am Leben hält.
Die Allianz der Wissenschaften, die den Reformentwurf enthusiastisch begrüßt, ist geübt darin, jede Kritik als Verlagslobbyismus abzuwiegeln. Wenn sie im Namen von Bildung und Innovationskraft die großzügigen Ausnahmen vom Urheberrecht verteidigt, tut sie das aber nur bedingt im Namen der Wissenschaft. Die mehr als tausend Professoren unter den mehr als viertausend Signataren des Appells sind ein deutliches Zeichen, dass die Allianz auch von vielen Wissenschaftlern nicht mehr als Repräsentantin anerkannt wird, sondern als wissenschaftsferne Elite, die ihr eigenes technokratisches Spielchen treibt.
Im Griff von Monopolisten
Denn durch die Regelungen des Reformentwurfs wäre der Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen zwar kurzfristig besser. Ist der Markt aber erst einmal von kleinen und mittleren Verlagen „gereinigt“, die nicht die Ressourcen haben, magere Jahre zu überstehen, wird er unter den Verbliebenen neu aufgeteilt. Absehbar werden dies - neben dem Staat - genau jene wenigen Großverlage sein, gegen die der Reformentwurf eigentlich gerichtet ist.
Die Reform hat einen zweiten Anlass: Bibliotheken leiden unter der Gebührenlast. Pro Jahr geben deutsche Universitäten eine Milliarde Euro für den Erwerb wissenschaftlicher Publikationen aus, immer weniger handelt es sich dabei um Monografien und immer häufiger um Zeitschriftenlizenzen, die zu horrenden Preisen und mit astronomischen Renditen von bis zu vierzig Prozent von den Monopolverlagen Elsevier, Springer und Wiley verkauft werden. In aufgezwungenen Zeitschriftenpaketen bekommen die Bibliotheken auch das, was sie gar nicht wollen, können sich den Verzicht aber nicht leisten, weil die wichtigsten Fachzeitschriften im Besitz der Großverlage sind. Der Staat zahlt doppelt: Aufsätze, die staatliche finanzierte Wissenschaftler verfassen und lektorieren, werden von den Verlagen ohne nennenswerten Beitrag an den Staat zurückverkauft.
Das ist kein Schicksal. Wären die Bibliotheksetats in den letzten Jahren parallel zu den Forschungsausgaben gestiegen, wäre die Klage nicht so laut. Weiteres Sparpotential ergäbe sich durch die Ausrichtung des Geschriebenen am real Gelesenen. Dafür müssten sich die Wissenschaftsorganisationen bereitfinden, die Wissenschaftler aus der Publikationsspirale der Projektforschung zu befreien.
Fairness, pauschal berechnet
Der Reformentwurf verspricht, Ausfälle fair zu vergüten. Das gewählte Pauschalmodell erscheint bei den heutigen technischen Reproduktionsmöglichkeiten sinnvoll, hat aber den gravierenden Mangel, dass es Autoren und Verlage unabhängig von der Qualität der Werke und ihrem tatsächlichen Gebrauch entlohnt. Die Vergütung durch Stichproben, wie es der Reformentwurf vorsieht, verdient keinen Fairness-Preis.
Geradezu frivol ist es, wenn der Reformentwurf das Pauschalmodell im Vorgriff auf europäische Rechtsänderungen verfügt, die kommen mögen oder nicht. Die gemeinsame Kompensation von Verlagen und Autoren durch die VG Wort wurde letztes Jahr vom Europäischen Gerichtshof verworfen, die Ausschüttung kommt nur noch Autoren zu. Der Reformentwurf schweigt sich darüber aus. Er ist das Eingeständnis, dass man an einem dosierten Übergang, der das Existenzrecht wirtschaftlich handelnder Unternehmen achtet, nicht interessiert ist.
Als Befreiungsschlag wird das Open-Access-Modell gehandelt, das primär die Zeitschriften betrifft. Open Access, das den freien Zugang zu allen staatlich finanzierten Publikationen garantieren soll, ist aber kein Gratisvergnügen. Auch Open-Access-Journale müssen verlegt werden. Nach Stand der Dinge werden dies vorrangig die Großverlage übernehmen, die dieses Geschäftsfeld seit langem entdeckt haben und sich durch die Autorengebühren schadlos halten können, die für jede Open-Access-Publikation zu entrichten ist. An diesen Gebühren sollen auch mittelständische Verlage partizipieren. Das Modell ist aber noch nicht so weit gediehen, dass kurzfristige Ausfälle kompensiert werden könnten.
Ein zerstörerisches Modell
Wäre der Markt erst einmal bereinigt, könnten die Monopolverlage ungebremst an der Preisschraube drehen, und erst dann würde sich zeigen, ob Universitätsverlage in diese Bresche springen würden, deren erfolgreiches Wirken trotz weitgehender Nichtexistenz vorausgesetzt wird. Auf welches Spiel sich die Universitäten hier einlassen, hat sich kürzlich bei den gemeinsamen Verhandlungen von sechzig Universitäten und Forschungsinstituten (die sich unter dem Namen „Deal“ zusammengeschlossen haben) mit Elsevier gezeigt: Trotz geballter Verhandlungsmacht rückte der Großverlag nicht von seinen Preisforderungen ab.
Nicht nur an ihrem unglücklich gewählten Namen zeigte die Initiative, dass Open Access in der gegenwärtigen Form auf Deals mit den Großverlagen hinausläuft, in deren technische Abhängigkeit man sich bereits begeben hat. Auch mittelständische Verlage, die von dem Deal ausgeschlossen waren, sind in der Preispolitik nicht zimperlich. Mit Gewinnmargen von sechs bis acht Prozent besteht zu den Renditemaschinen Elsevier, Wiley und Springer dennoch ein deutlicher Unterschied.
In der Theorie mag Open Access einleuchtend sein, in der Praxis ist es ein zerstörerisches Modell. Warum sollen Bibliotheken für Publikationen zahlen, die von staatlich entlohnten Wissenschaftlern geschrieben wurden, lautet das zentrale Argument seiner Befürworter. Das ist plausibel, sieht man von den Dumpinglöhnen ab, die dem akademischen Mittelbau gezahlt werden, und sieht man gleichfalls davon ab, dass Professoren durch administrative Arbeit heute so stark eingebunden sind, dass sie ihre Forschungsarbeiten selten in der Zeit schreiben, für die der Staat sie bezahlt.
Enteignung der Autoren
Der Staat, so kritisiert der Appell weiter, will nicht nur, dass Wissenschaftler ihre Arbeit umsonst abgeben; er will ihnen auch das verfassungsmäßige Grundrecht (Wissenschaftsfreiheit) entwenden, selbst über die Form der Publikation zu verfügen. Publikationen sollen frei auf Repositorien erscheinen, über die akademische Gremien bestimmen.
Den Verlagen, heißt es, müsse daraus kein existentieller Schaden entstehen, ihre Herstellungskosten seien schon heute häufig durch Publikationszuschüsse gedeckt. Das ist zwar richtig, aber ein zweifelhaftes Modell. Eine vom Bildungsministerium geförderte Studie über IT-Lobbyismus in der Bildungspolitik wird es wohl nie geben. Wer die Finanzierung wissenschaftlicher Publikationen Gremien und Stiftungen überlässt, fördert den wortreich beklagten Mainstream und Gefälligkeitsstudien - meist anwendungsbezogen, seltener grundlagenorientiert. Die Selbstverstrickung des Wissenschaftssystems, die das provozieren würde, lässt sich schon heute besehen. Unfreiwillig komisch wird es, wenn die allgemein beklagte Sprachlosigkeit der Wissenschaften zu öffentlichen Fragen einerseits mit Förderprogrammen behoben werden soll und über das Urheberrecht dann wieder vergrößert wird.
Demokratie in Gefahr? Das Urheberrecht garantiert, dass Gedanken nicht in den Köpfen bleiben und dort mangels Resonanz zum Ressentiment werden. Der Referentenentwurf ist Kosmetik an einem System, das seine Fehler anderen zuschieben will.