Max-Planck-Gesellschaft : Im Zweifel hat der Direktor recht
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Es kann ein ziemlich steiniger Weg sein, bis man ihn sich aufsetzen kann: den Doktorhut Bild: dpa
Wie geht die angesehene Max-Planck-Gesellschaft mit ihrem wissenschaftlichen Nachwuchs um? Es mehren sich die Fälle, in denen Direktorenherrlichkeit unwidersprochen bleibt.
„Wir leben nicht mehr in den fünfziger Jahren des letzten Jahrhunderts, wo ein Direktor wie ein kleiner König herrschen konnte“, betonte Peter Gruss, bis Juni 2014 Präsident der Max-Planck-Gesellschaft (MPG), in seiner Abschiedsrede vor dem Wissenschaftlichen Rat der MPG. Dass er so deutliche Kritik übte, hatte seinen Grund. Anfang des Jahres bekam er von Doktorandenvertretern eine schwarze Liste mit seit Jahren bestehenden und verschleppten Problemen in der Nachwuchsförderung überreicht. „Wissenschaftlicher Nachwuchs bedeutet nicht billige Arbeitskräfte“, ergänzte Gruss und betonte die Verantwortung, die seitens der Direktoren gegenüber Nachwuchs bestehe.
Mit Martin Stratmann ist seit einigen Monaten ein neuer Präsident im Amt, der vor denselben tiefgehenden Problemen steht. Nach außen bemüht sich die Generalverwaltung der MPG zwar um Aufklärung, übt bei Fehlverhalten auch Druck auf Direktoren aus und betont, wie wichtig ihr der Input des eigenen Nachwuchses ist. Hinter den Kulissen geschieht jedoch das Gegenteil. Die Generalverwaltung der MPG gibt sich jede Mühe, Kritik zu unterbinden und wenn es darauf ankommt im Interesse der Direktoren zu handeln.
Wie sehr Promovenden Willkür ausgesetzt sein können, illustriert der Fall eines asiatischen Stipendiaten. Sein Direktor bot ihm eine zusätzliche halbe Stelle in einer seiner privaten Firmen an, da das Forschungsprojekt für das Unternehmen von großem Interesse war. Als der Doktorand schließlich seine Forschungsergebnisse publizieren wollte - die Voraussetzung für den Doktortitel -, kam es zum Streit mit seinem Direktor, der die Publikation verhindern wollte. „Er ist davon ausgegangen, dass die Publikation das Geschäft der Firma beeinträchtigt“, so der Doktorand, der daraufhin seinen Nebenjob kündigte.
Betreuer-Doktoranden-Verhältnis zerstört
Die Generalverwaltung wurde eingeschaltet, und es kam zu einem klärenden Gespräch, infolge dessen sie zu dem Schluss kam, dass das Betreuer-Doktoranden-Verhältnis zerstört sei und die Promotion nicht abgeschlossen werden könne. Dem Direktor wurde nahegelegt, die Verbindung zu dem Doktoranden zu beenden, verbunden mit dem Hinweis, dass der Doktorand als Stipendiat keine Rechte an seiner wissenschaftlichen Leistung geltend machen kann. Daraufhin wurde ihm mit sechswöchiger Frist das Stipendium entzogen, ihm blieb nur wenig Zeit, um eine neue Stelle zu finden, andernfalls wären er sowie seine schwangere Frau ausgewiesen worden.
Es ist beileibe kein Einzelfall, dass im Zweifel der Nachwuchs auf der Strecke bleibt. Im Münchener MPI für Psychiatrie wurde spätestens seit 2009 bei der internen Evaluation Kritik am einzigen Direktor des Instituts, Florian Holsboer, geübt. Aber erst 2013, nach weiterer Kritik, schaltete sich die Generalverwaltung ein, berief zwei weitere Direktoren in diesem Institut und blockierte Holsboers Budget mit der Folge, dass die Verträge und Stipendien seiner Mitarbeiter nicht mehr verlängert werden konnten.