https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/forschung-und-lehre/kriegsrecht-duerfen-soldaten-ueberhaupt-toeten-11581837.html

Kriegsrecht : Dürfen Soldaten überhaupt töten?

  • -Aktualisiert am
Bundeswehrsoldaten patrouillieren bei Kundus

Bundeswehrsoldaten patrouillieren bei Kundus Bild: dpa

Was im Krieg nicht verboten ist, soll erlaubt sein: Diese Meinung ist herrschend, aber unbegründet. Kundus lehrt: Die Erlaubnis zum Töten braucht eine gesetzliche Grundlage.

          6 Min.

          Wenn die parlamentarischen Auseinandersetzungen um die Tötung von Zivilpersonen durch deutsche Soldaten in Kundus wenigstens etwas Zukunftsweisendes erbracht haben, dann die Einsicht, dass militärische Aktionen im Auslandseinsatz mit schwerlich vermeidbaren tödlichen Folgen eine klare Rechtsgrundlage brauchen. Der Komplex bedarf um so dringlicher der Klärung, je mehr die Grenzen zwischen internationalen „Kriegen“ und innerstaatlichen „bewaffneten Konflikten“ zerfließen und man sich im Kampf gegen Terrorismus und vergleichbare Bedrohungen des Staates auf kriegerische Tötungslizenzen soll berufen dürfen - bis hin zu dem von manchen Strafrechtslehrern angedienten „Feindstrafrecht“.

          Warum werden solche Legitimationsprobleme kaum zur Sprache gebracht? Man meint wohl, die Tötung im Krieg als menschheitsgeschichtliche Selbstverständlichkeit hinnehmen zu müssen: Der Krieg wird als rechtsfreier Raum verstanden, in dem alles als erlaubt gilt, was nicht verboten ist. Um sich die Radikalität dieser Annahme bewusst zu machen, braucht man sich nur die unterschiedliche Behandlung des Tötens innerhalb und außerhalb eines militärischen Konflikts vor Augen zu führen: Während ein „normaler“ Totschlag ohne ausdrückliche Rechtfertigung rechtswidrig ist, gilt das Töten im Krieg als rechtmäßig, ohne dass dafür jeweils eine besondere Begründung verlangt würde. Ja noch mehr: Von steigendem Tötungserfolg darf man sich sogar Belobigungen und statusfördernde Auszeichnungen erhoffen. Das ist um so erstaunlicher, als selbst bei intensivster Recherche offenbar kein Rechtssatz zu finden ist, durch den das Töten im Krieg ausdrücklich für rechtmäßig erklärt würde.

          Eine ungeheuerliche Vorstellung

          Diesem Mangel einer unmittelbaren positiven Rechtfertigung meint man, wie angedeutet, auf negativ-indirektem Wege abhelfen zu können: Nur das ausdrücklich Verbotene soll im Krieg nicht erlaubt sein. In dieser Weise von nicht verboten auf erlaubt zu schließen, mag zwar auf das allgemeine Grundrecht auf freie Entfaltung passen, nicht jedoch auf eine Freiheit zu töten, die es grundsätzlich gar nicht gibt. Vielmehr ist das Töten eines Menschen grundsätzlich verboten. Es gibt somit keine von vorneherein unbeschränkte Tötungsfreiheit, und daher bedürfen Ausnahmen vom Tötungsverbot auch im Krieg einer Begründung.

          Durch die Haager Landkriegsordnung wie auch durch die neueren Verbotskataloge der verschiedenen internationalen Strafgerichtsbarkeiten sind nur schwerste Verletzungen des humanitären Völkerrechts unter Strafe gestellt. Demzufolge hätte der Umkehrschluss von nicht verboten auf erlaubt zur Konsequenz, dass bei militärischen Auseinandersetzungen jedes Töten von Menschen zulässig wäre, solange es nur nicht die hohe Schwelle eines Völkerrechtsverbrechens überschreitet - eine ungeheuerliche Vorstellung angesichts massenhafter Menschenopfer moderner bewaffneter Konflikte.

          Beide Rechte sind allen Menschen garantiert

          Im traditionellen Strafrecht versucht man über solche Legitimationsdefizite meist damit hinwegzukommen, dass man im Kriegsfall das allgemeine Tötungsverbot schon von vorneherein für grundsätzlich aufgehoben sieht - wobei dies freilich seinerseits einer Begründung bedürfte. Oder soweit man eine tatbestandsmäßige Tötung nicht mit (ohnehin nur ausnahmsweise einschlägigen) Notwehr- und Notstandsrechten zu rechtfertigen vermag, pflegt man schlicht auf Kriegs- und Völkergewohnheitsrecht zu verweisen. Eines wird bei dieser Zuflucht zum Gewohnheitsrecht jedoch meist übersehen: Vor diesem transnationalen Schritt wären erst auch noch gewisse innerstaatliche Hürden zu überwinden.

          Weitere Themen

          „Hypnotic“ Video-Seite öffnen

          Trailer : „Hypnotic“

          „Hypnotic“ ist ab dem 10. August in den deutschen Kinos zu sehen.

          Topmeldungen

          Ein von der philippinischen Küstenwache veröffentlichtes Foto soll chinesischen Angriff mit einer Wasserkanone am vergangenen Wochenende zeigen

          Streit im südchinesischen Meer : China erzeugt Druck mit der Wasserkanone

          Peking fordert die Räumung eines von philippinischen Truppen kontrollierten Riffs. Die Küstenwache geht mit Wasserkanonen gegen philippinische Schiffe vor. Manila pocht auf sein Recht – zunehmend auch öffentlich.
          Anzeige mit dem Markenzeichen des Chipriesen TSMC während einer Eröffnung eines Forschungs- und Entwicklungszentrums in Taiwan

          10 Milliarden Euro : Taiwans Chipriese TSMC plant Werk in Dresden

          Dresden gehört zu den wichtigsten Halbleiter-Zentren. Nun siedelt sich mit TSMC aus Taiwan ein Schwergewicht der systemrelevanten Branche dort an – und will zusammen mit anderen Größen wie Bosch und Infineon eine gigantische Summe investieren.

          Newsletter

          Immer auf dem Laufenden Sie haben Post! Die wichtigsten Nachrichten direkt in Ihre Mailbox. Sie können bis zu 5 Newsletter gleichzeitig auswählen Es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut.
          Vielen Dank für Ihr Interesse an den F.A.Z.-Newslettern. Sie erhalten in wenigen Minuten eine E-Mail, um Ihre Newsletterbestellung zu bestätigen.