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Islamischer Religionsunterricht : Auf dem Schulweg zum Staatsislam

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Ist der Islamunterricht ein Pfusch am Kind? Jedenfalls zeigt sich ein schwindelerregender Umgang mit dem geltenden Religionsverfassungs- und Schulrecht

Ist der Islamunterricht ein Pfusch am Kind? Jedenfalls zeigt sich ein schwindelerregender Umgang mit dem geltenden Religionsverfassungs- und Schulrecht Bild: dapd

Als erstes Bundesland ermöglicht Nordrhein-Westfalen Muslimen gesetzlichen Religionsunterricht. Doch die Vorbereitungen erweisen sich als rechtlicher und pädagogischer Pfusch.

          5 Min.

          An Rhein und Ruhr sind große Ferien. Zuvor haben die Behörden noch die Vorbereitungen für den Start eines Islamischen Religionsunterrichts (IRU), zunächst an Grundschulen, weitgehend abgeschlossen. Damit soll es im neuen Schuljahr gleich losgehen, hatte die zuständige Landesministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) vor Monaten versprochen. Im Juni wurden dafür etwa vierzig Lehrer ausgewählt. Bislang unterrichteten sie ausnahmslos die weltanschaulich neutrale „Islamkunde“. Jetzt schalten sie ohne einen Schimmer von Weiterbildung auf Bekenntnisunterricht um. Ganz so, als wäre es „ziemlich einerlei, welchen Acker einer pflügt“, was für den Bildungsbürger Theodor Mommsen einmal das Kennzeichen des Pfusch(er)s war. Einen amtlichen Lehrplan bekommen die neuen Religionslehrer frühestens im Spätherbst.

          Ministerin Löhrmann ist stolz darauf, vor allen anderen Bundesländern islamischen Religionsunterricht gesetzlich eingeführt zu haben. Doch startet das scheinbar neue Fach nicht nur mit einer Etikettenschummelei im föderalen Wettbewerb. Zuweilen zeigt sich auch bei der Berufung der Lehrer ein schwindelerregender Umgang mit dem geltenden Religionsverfassungs- und Schulrecht. Die neuen Religionspädagogen sind ihrer Ausbildung nach Islamwissenschaftler oder Fachlehrer für Türkisch und andere Sprachen. Für die bisherige „Islamkunde in deutscher Sprache“, an der jetzt drei Prozent der auf 300 000 geschätzten muslimischen Schüler teilnehmen, wurden sie durch Zertifikatskurse der Schulbehörden qualifiziert. Die über ein Fachstudium und den schulischen Vorbereitungsdienst normal ausgebildeten Religionslehrer kommen erst in ein paar Jahren.

          Transparenz ist die beste Verteidigung

          Die Lehrerlaubnis für das Bekenntnisfach verlieh den bisherigen Islamkundlern jetzt ein achtköpfiger „Beirat für die Einführung des islamischen Religionsunterrichts in NRW“, laut Gesetz ein Organ des Ministeriums, mithin eines Staatsislams. Die Geschäftsführung liegt von Amts wegen bei einem Ministerialreferenten. Vier der Mitglieder wurden von größeren muslimischen Verbänden benannt, vier von der Landesregierung. Neben Verbandsfunktionären handelt es sich um bekennende Uni-Dozenten und Studenten, nur ein Mitglied ist selber Lehrer. Vorsitzender ist Mehmet Soyhun, ein Bildungsreferent der „Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion“ (Ditib) am langen Arm der türkischen Heimatregierung.

          Für die Erteilung oder Versagung der Lehrbefugnis hat sich der Beirat schon vor Monaten eine entsprechende Geschäftsordnung gegeben. Sie orientiert sich angeblich an den im Grundgesetz verbürgten Mitwirkungsrechten der großen Kirchen beim Religionsunterricht, an der katholischen „Missio canonica“ und der evangelischen Vocatio. Auf diese Vorbilder beruft sich auch die umstrittene muslimische Lehrerlaubnis in Niedersachsen (“Idschaza“). Alle diese Dokumente sind jedermann im Internet zugänglich - nicht so die Verfahrensordnung von Nordrhein-Westfalen. Der Beirat und das Schulministerium weigern sich, ihre Idschaza wenigstens auf Nachfrage zu veröffentlichen - mit der fadenscheinigen Bitte um Verständnis wegen der Sommerferien. Bülent Ucar, Professor für islamische Religionspädagogik in Osnabrück, kommentiert das so: „Auch ich denke, dass Transparenz die beste Verteidigung und Legitimation in einer Demokratie ist.“

          Rote Linie zwischen Staat und Religionsgemeinschaften

          Wie die künftigen Religionslehrer in etwa halbstündigen Einzelgesprächen Rede und Antwort stehen mussten, lässt sich wegen der amtlichen Geheimniskrämerei nur aus Andeutungen erschließen. Beispielsweise ging es um die Eindeutschung arabischer Termini wie Haddsch, der Pilgerfahrt nach Mekka, um Koran-Suren oder Rechtstraditionen. Das klingt harmlos, ist es aber nicht. Was Grundschullehrer an Fachqualifikation nachweisen müssen, ist allein Gegenstand ihrer Berufsausbildung, notfalls über einen Zertifikatkurs, und mit staatlichen Examina erledigt.

          Christliche Theologie-Professoren und muslimische Kollegen wie der Erlanger Harry Behr ziehen eine rote Linie zwischen der autonomen Ausbildung an Hochschule und Schule, der Revierhoheit des Staates und der Mitsprache von Religionsgemeinschaften bei der Berufszulassung. Die Kirchen respektieren das und unterziehen die Lehramtsbewerber keiner fachlichen Nachprüfung. Stattdessen beschränken sie sich auf Aspekte eines unanstößigen Lebenswandels in der Öffentlichkeit, für Katholiken etwa mit dem lebenslangen Eheband.

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