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Forschungsstipendien : Schwarzarbeit in der Max-Planck-Gesellschaft?

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Wann war der Zoll zuletzt in einem Labor? Hier befragen Fahnder Bauarbeiter wegen des Verdachts der Schwarzarbeit Bild: IMAGO

Niedriglohnsektor in der Spitzenforschung: Für zwei Drittel ihrer Doktoranden entrichtet die Max-Planck-Gesellschaft keine Sozialabgaben und Steuern - im geschätzten Umfang von 230 Vollzeitstellen.

          4 Min.

          Weisungsfreiheit heißt das Schlüsselwort. Die offizielle Diktion der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) ist eindeutig: Wer dort für seine Doktorarbeit statt einer Mitarbeiterstelle ein Stipendium erhält, soll sich einzig seiner Forschung widmen können und ist nicht in die alltäglichen Abläufe in seinem Institut eingebunden. So steht es in den entsprechenden Richtlinien, so haben es Vertreter der MPG, zuletzt ihr Präsident Peter Gruss im Berliner „Tagesspiegel“ immer wieder betont.

          Dabei ignorieren sie jedoch die flächendeckende Praxis in vielen der 81 Institute der Forschungsorganisation, die sowohl von Betriebsräten als auch Doktorandenvertretern schon länger kritisiert wird. Eine Praxis, die auch von Seiten der MPG-Offiziellen gegenüber dem „Spiegel“ unumwunden bestätigt wurde, dass „ein Stipendiat selbstverständlich die Betreuung für ein Gerät übernehmen“ muss, so Anke Soemer von der Generalverwaltung der MPG.

          Verstoß gegen hauseigene Regeln

          Denn alle Doktoranden werden im Institutsalltag in der Regel gleich behandelt, unabhängig von ihrem formalen Status als Stipendiat oder Mitarbeiter. Von vielen Stipendiaten wird dann ebenfalls erwartet, dass sie wie Mitarbeiter Urlaubsanträge stellen, sich krankmelden und zu festen Zeiten im Institut anwesend sind - in einem rheinischen Max-Planck-Institut müssen die Stipendiaten sogar stempeln; auch die Vertretung des Instituts zum Beispiel bei einem Tag der offenen Tür sowie die Betreuung von Studenten für ihre Chefs gehören dazu.

          Scheinarbeitsverhältnisse? Von Weisungsfreiheit jedenfalls keine Spur, im Gegenteil verstößt diese Praxis sogar direkt gegen die hauseigenen Regeln: „Die Doktoranden“, mit Promotionsstipendium, „haben kein Beschäftigungsverhältnis mit dem Institut, deswegen besteht keine Anwesenheitspflicht, Urlaub und Reisen müssen nicht genehmigt werden. Darüber hinaus sind sie nicht verpflichtet, an Institutsveranstaltungen teilzunehmen“, heißt es im Personalhandbuch der MPG. Auf die abweichende Realität wurde ihre Generalverwaltung unter anderem von Arbeitnehmervertretern auf der MPG-weiten Betriebsräteversammlung im Dezember 2011 hingewiesen.

          Probleme kochen hoch

          Stattdessen werfen die steuerfreien Stipendien grundsätzliche Probleme auf. Die Stipendiaten werden wie reguläre Mitarbeiter behandelt, aber vollständig an den sozialen Sicherungssystemen vorbeigeschleust. Dadurch spart sich die MPG einige Millionen Euro jährlich. Laut dem PhDnet Survey 2009 sind zudem alle Stipendiaten der Max-Planck-Gesellschaft vertragswidrig zwischen acht und vierzehn Prozent ihrer Arbeitszeit mit promotionsfremden Tätigkeiten beschäftigt. Das hat einige Betriebsräte nachrechnen lassen: Zum Stichtag 1. Januar 2011 gab es 2244 Promotionsstipendien in der MPG, daraus ergibt sich ein Arbeitsvolumen von knapp 230 Vollzeitstellen, für das weder Steuern noch Sozialabgaben entrichtet werden. Auf diesen Umstand reagierte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, indem sie Stipendiaten gezielt über die Möglichkeit informiert, bei der Deutschen Rentenversicherung ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren zu beantragen, mit dem bis zu vier Jahre rückwirkend überprüft wird, ob es sich bei der Tätigkeit nicht eigentlich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gehandelt hat.

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