Der Klickarbeiter : Acht Stunden sind kein Tag
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Großraumbüro der digitalen Arbeitswelt: Café im Silicon Valley Bild: Marko Priske/laif
Crowdwork, Klickwork, Abrufarbeit - neue, flexible Arbeitsformen erobern den Arbeitsmarkt. Bedrohen sie das europäische Sozialmodell?
Ein Smartphone ist nicht nur ein Kommunikationsgerät, sondern auch eine Arbeitsagentur im Kleinen, die in ihr Innenleben kaum Einblick gibt. Ein Tastendruck auf die App setzt Menschen in Bewegung, als Paketboten, Lieferservice, Taxifahrer. Dass sie ihre Arbeit nicht immer zu den besten Konditionen verrichten, kann man sich vorstellen, sieht es auf der Bedienoberfläche aber nicht. Die Taxi-App Uber zum Beispiel bezeichnet sich als Vermittler für Transportdienste. Auf die Frage, wo der Fahrer angestellt ist, wer ihn versichert und seinen Lohn bei Krankheit begleicht, gab es bis vor kurzem nur eine praktische Antwort: Uber nicht. Amazon gründete 2006 die Plattform „Mechanical Turk“, die Personal für die Vorweihnachtszeit anwirbt, in der das Geschäft des Versandhändlers regelmäßig explodiert. Die Angeworbenen erledigen stupide und leicht kündbare Tätigkeiten, an der Computer scheitern, wie die Kontrolle von Plattencovern auf Pornographie.
Noch einen Schritt weiter ging IBM, als es vor drei Jahren unter dem Namen „Liquid“ einen radikalen Personalumbau ankündigte. Die Arbeit wird hier in kleinste Einzelschritte, sogenannte Sprints, zerlegt und in weltweiten Jobauktionen ausgeschrieben. Die Rekrutierten sortiert man nach getaner Arbeit in zwei Leistungsklassen, die ihre Eignung für künftige Aufgaben anzeigen, ohne dass sie davon erfahren. Die Namen der Gruppen, „Blue“ und „Blue Select“, klingen nach Mobilfunktarifen. Im gleichen Atemzug kündigte IBM den Abbau von zehntausend Mitarbeitern in Deutschland an. Die Nachfrage, was von dem Programm Wirklichkeit wurde, lässt die Pressestelle unbeantwortet. Verlage zogen nach. Gruner + Jahr entließ im vergangenen Jahr das Gros der Redakteure bei seinen „Brigitte“-Titeln. Eine Rumpfredaktion verteilt Aufträge an ein Heer von freien Mitarbeitern, die früher Kollegen waren.
Digitalisierung auf der Tagesordnung
So könnte man fortfahren. Das Quantum der Frist- und Leiharbeit ist in Deutschland zehn Jahre lang nicht mehr gestiegen, aber eine Reihe neuer Arbeitsformen schießt wie Pilze aus dem Boden: Abrufarbeit, Klickarbeit, Crowdwork. Ihr Volumen ist schwer einzuschätzen, da sie oft unterhalb der statistischen Schwelle laufen. Derzeit sind sie noch eher eine marginale, aber schnell wachsende Größe. Ein Beispiel der neuen Unverbindlichkeit bieten die in England mehr als eine Million Mal vergebenen Nullstundenverträge, die den Arbeitgeber zur Entlohnung geleisteter Arbeit verpflichten, aber keinerlei Vorgaben machen, wie viel Arbeit er denn anzubieten habe. Wenn die Beschäftigung ein Zubrot für Rentner ist, liegt darin kein großes Problem. Wer von Klickarbeit seine Existenz bestreiten will, wird dagegen leicht zum Spielball.
Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbände kritisieren die meist niedrig bezahlten Arbeiten als Boten eines neuen Feudalismus. Man redet wieder von Tagelöhnern. Das Argument der Arbeitgeber, man könne digitale Arbeit nicht anders organisieren, gilt hier als Vorwand für den Sozialabbau. Man kann es als Zeichen lesen, dass in dieser Debatte wieder so viel von Arbeitern gesprochen wird. Vordergründig ist es eine Anleihe aus dem Englischen, wo der Arbeiter eine Rechtskategorie mit geringeren Schutzrechten ist. In der deutschen Verwendung zeigt es die Notwendigkeit, stärker zwischen Arbeitnehmern, Selbständigen und Scheinselbständigen zu unterschieden.
Das am klassischen Arbeitnehmerbegriff orientierte europäische Recht bekommt diese Arbeitsformen nicht zu fassen. Die bisherige Bezeichnung „atypisch“ zeigt die Verlegenheit um einen aussagekräftigen Begriff. Die Vorarbeit für eine griffigere Definition leistet das European Labour Law Network (ELLN), das 31 Arbeitsrechtsexperten aus unterschiedlichen europäischen Nationen verknüpft und an der Universität Frankfurt seinen Hauptknoten hat. Als sich das Netzwerk vor zehn Jahren bildete, war sein Anspruch ein vergleichender Blick auf das europäische Arbeitsrecht. Vor zwei Jahren setzte der Frankfurter Rechtswissenschaftler Bernd Waas die Digitalisierung auf die Tagesordnung. Die meisten hatten da von Click- und Crowdwork noch nie gehört.
Rasch entstand ein Arbeitskontakt zur Europäischen Kommission, die mit Sorge verfolgt, wie kalifornische Technologien an den Pfeilern des europäischen Sozialmodells fräsen. Im nächsten Jahr wird man den Kommissaren eine auf der Höhe der Zeit formulierte Definition der neuen Arbeitsformen und Arbeitnehmer vorlegen, an der sich die Reform der europäischen Richtlinien orientieren kann.