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Akkreditierungsverfahren für Studiengänge : Tipps und Tricks für Akkrediteure

Für neue Gebäude ist kein Akkreditierungsverfahren nötig, für neue Studiengänge schon. Bild: Arno Burgi / dpa

Sie sind, verglichen mit ihrem Nutzen, die teuersten Einrichtungen des deutschen Hochschulsystems: Die Akkreditierungsagenturen. Jetzt bieten sie Seminare an, wie man ihr Tun überlebt.

          5 Min.

          Das Seminar findet am 25. September statt. Es kostet 165 Euro pro Person, damit abgegolten sind die Seminarunterlagen, ein Mittagsimbiss sowie die „Tagungsgetränke“. Stattfinden wird das Seminar in den Räumen der ZEvA. Die ZEvA ist die „Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover“. Weshalb sie sich „zentral“ nennt, ist unklar, es gibt sieben weitere deutsche und je eine für die Schweiz und Österreich. Akkreditierungsagenturen mit Standorten in Bayreuth, Freiburg, Eichstätt, Köln, Düsseldorf, Mannheim und Bonn: ACQUIN, AHPGS, AKAST, AQUAS, ASIIN, evalag, FIBAA. Wir erlauben uns von hier an das Wort einfach mit AkAg abzukürzen.

          Jürgen Kaube
          Herausgeber.

          Das Seminar richtet sich an die Kunden der AkAgs, an Hochschullehrer sowie an Mitarbeiter von Hochschulverwaltungen. Sein Titel lautet „Tipps und Tricks zur Antragsstellung in der Programmakkreditierung“. Das ist interessant, denn die Tricks, zu denen hier verholfen werden soll, können nur Tricks gegenüber denen sein, die hier zu ihnen gegen Gebühr verhelfen. Es ist ein wenig so, als böten Landgerichte Kurse unter dem Titel „Tipps und Tricks im Strafverfahren“ an, oder der TÜV schriebe Seminare wie „Tipps und Tricks bei der Pkw-Zulassung“ aus.

          Akkreditierung der Akkreditierungsagenturen

          Denn die AkAgs sind damit beschäftigt, deutschen Hochschulen gegebenenfalls zu bestätigen, dass sie vernünftige Studiengänge anbieten. Sobald eine Hochschule einen neuen Studiengang plant, wird eine AkAg tätig. Und weil in den vergangenen zwölf Jahren fast alle alten Studiengänge (Magister, Diplom, Staatsexamen) in neue (Bachelor, Master) umgearbeitet werden mussten, und weil das außerdem von einer immensen Neublüte an Studiengängen begleitet wurde, hatten die AkAgs richtig viel zu tun. Um die Größenordnung nur anzudeuten: Allein in Hessen sind seitdem 692 grundständige und weiterführende Studiengänge akkreditiert worden, bundesweit führt die Datenbank des Akkreditierungsrates 7880 akkreditierte Studiengänge.

          Der Akkreditierungsrat tut seinerseits was? Er akkreditiert AkAgs. Das wirft natürlich die Frage auf, ob er seinerseits akkreditiert ist. Antwort: Nein, er ist eine Stiftung, mit einem ziemlich großen Stiftungsrat, der von Ministerien und Hochschulen bestückt wird und mit Mitgliedern, die von den beiden vertrauenerweckendsten und intelligentesten Institutionen der deutschen Hochschulwelt - der HRK und der KMK - auf Zeit bestellt werden. Diese Abkürzungen lösen wir jetzt nicht auf, denn wer sie nicht kennt, lebe auch weiter in bildungspolitischem Frieden. Es genügt der Hinweis, dass die Insassen der KMK in den Bundesländern alle vier Jahre von den Wählern akkreditiert werden. „Systemakkreditiert“, denn es werden natürlich nicht einzelne Kultusminister gewählt, sondern ganze Schattenkabinettspakete.

          Die Frage der „Studierbarkeit“

          Die Hochschulen würden sich freuen, wenn das bei ihnen auch so wäre: generalisiertes Vertrauen auf Zeit, damit sie ihre Sache ordentlich machen und sich keine Studiengänge ausdenken, die irgendetwas oder jemanden beschädigen. Aber, nein, da seien die AkAgs vor: jeder Fall muss einzeln geprüft werden. Oder es muss wenigstens eine „Systemakkreditierung“ durchgeführt werden, eine Inspektion der Verfahren also, mit denen die Hochschule zu neuen Studiengängen kommt. Dass bei all den Prüfungen dann Bachelor-Studiengänge wie „Angewandte Kindheitswissenschaften“, „Europäische Rechtslinguistik“ (als Erststudium!) „Catering“ oder „Christentum in Kultur, Geschichte und Bildung“ befürwortet worden sind, leuchtet von den Nachfragern her ein. Wer auf die Frage, was er studiert, die Antwort „Catering“ geben muss, der verzichtet natürlich ungern auf einen halbamtlichen Beleg.

          Doch bevor wir fragen, ob das tatsächlich alles mit legalen und legitimen Dingen zugeht, muss geklärt werden, was das genau heißt: „akkreditieren“? Akkreditieren heißt, einem Studiengang zu bestätigen, dass er den Anforderungen im Bologna-Prozess genügt, also „studierbar“ ist. Dass genügend - aber auch nicht zu viele - Arbeitserwartungen auf die einzelnen Pflicht- und Wahlpflichtseminare verteilt wurden. Und dass es die inzwischen üblichen Praxis- und Zusatzkompetenzseminare gibt.

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