Akkreditierung an deutschen Unis : Wie soll man anders Qualität sichern?
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Qualitätssicherung an den Universitäten kann nur im Zusammenspiel von wissenschaftsgeleiteter Akkreditierung und staatlicher Verantwortung funktionieren Bild: dpa
Viele Errungenschaften der Hochschulpolitik stehen gegenwärtig wieder zur Debatte. Ein Plädoyer für das ungeliebteste Kind der Hochschulreform, die „Akkreditierung“.
Gegenwärtig kann sich auch die wohlwollende Beobachterin des Eindrucks nicht erwehren, die hochschulpolitische Auseinandersetzung hätte die Rolle rückwärts als ideales Fortbewegungsmittel in die Zukunft entdeckt. Fast alle Reformen der vergangenen fünfzehn Jahre stehen zur Disposition: die international hochangesehene Exzellenzinitiative, die autonomieorientierten Hochschulgesetze in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, die Verlagerung von Leitungsverantwortung aus den Ministerien in die Hochschulen, unabhängige Hochschulräte, die Verbesserung der Hochschulfinanzierung durch sozialverträgliche Studienbeiträge und die Qualitätssicherung durch unabhängige, wissenschaftsgeleitete Akkreditierung.
Allein die Bologna-Reform, einst am heißesten umstritten, scheint mehr schlecht als recht zu überleben, ohne dass allerdings die dringliche Nachsteuerung mit der nötigen Konsequenz (und Finanzausstattung) vorangetrieben würde.
Die umstrittenen Reformen haben mehrheitlich eines gemeinsam: Ihr Ziel war es, den Hochschulen mehr Entscheidungsspielraum zu geben, um ihnen die Positionierung im internationalen Wettbewerb um Reputation und Ressourcen zu erleichtern. Diese Verlagerung von Zuständigkeiten aus den Ministerien in die akademische Selbstverantwortung beruhte auf der einvernehmlichen Annahme, dass strategische Verantwortung für die Zukunft von Lehre und Forschung sachgerechter und effizienter von der Wissenschaft selbst als in den Schreibstuben der Ministerialbürokratie getroffen werden könnten.
Diese Freiheit zur Selbstbestimmung haben die Hochschulen unter Berufung auf das Grundgesetz über Jahrzehnte zu Recht gefordert. Nun offenbart sich, dass Chance und Überforderung hier näher beieinanderliegen, als mancher erwartet haben mag. Autonomie zu fordern ist legitim, sie wahrzunehmen aber stellt erheblich Ansprüche, auch an die eigene Steuerungs- und Entscheidungsfähigkeit. Deshalb erinnert mancher Kommentar aus den Reihen der Wissenschaft heute wie Goethes Zauberlehrling: „In die Ecke, Besen, Besen, sei’s gewesen . . .“.
Neue Herausforderungen für die Qualitätssicherung
Am deutlichsten zeigt sich dies bei der gegenwärtigen Diskussion um die Qualitätssicherung der Lehre durch Akkreditierung. Sie sei zu aufwendig, zu teuer, zu bürokratisch, ihr Nutzen nicht erkennbar, heißt es heute in den Feuilletons, beim Hochschulverband und bei der Hochschulrektorenkonferenz.
Dabei ist es kaum mehr als zehn Jahre her, dass die Hochschulen in einer großen, nahezu einmütigen Demonstration akademischen Selbstbewusstseins gegenüber der skeptischen Kultusministerkonferenz den Akkreditierungsrat in der Rechtsform einer unabhängigen Stiftung durchsetzten, um die Qualitätssicherung der Lehre stärker an wissenschaftsgeleitete Kriterien zu binden. Die Länder stimmten schließlich zu, um dem Verdacht politisch-sachfremder Entscheidungswillkür entgegenzutreten, der trotz des gelegentlich guten Verhältnisses zwischen Hochschulleitungen und Ministerialreferenten wegen der Intransparenz der Verfahren nie ganz auszuräumen war. Viele Landesministerien sind auf diesen Zug aufgesprungen, motiviert von Reformwillen aber auch in der Hoffnung auf mittelfristige Personaleinsparung im eigenen Haus.