Flüchtlingsdebatte : Woher kommt das Ressentiment?
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Heidenau, in der Nacht zum 23. August 2015 Bild: Imago
Für Deutschland sind die Flüchtlinge finanziell kein unlösbares Problem. Das Problem ist politischer und kultureller Art. Teile der Gesellschaft verweigern moralische Mindestandards.
Das Statement der Woche stammt von Finanzminister Schäuble: „Es ist so, dass wir die Entwicklung bewältigen können.“ Die Kosten für Aufnahme und Unterbringung der für dieses Jahr in Deutschland erwarteten achthunderttausend Flüchtlinge würden die öffentlichen Haushalte nicht zu stark belasten. Das ist für eine Gesellschaft, die das Zählbare als Realitätsmaßstab sehr ernst nimmt und den gegenwärtigen Finanzminister daher spätestens seit der Griechenlandkrise zu ihrem bevorzugten Patron erkor, eine Aussage, deren Bedeutung gar nicht überschätzt werden kann: Für Deutschland sind die Flüchtlinge finanziell kein unlösbares Problem. Das Problem ist politischer und, mehr noch, kultureller Art.
Beides schießt in einer Formel zusammen, die ursprünglich einen ganz anderen Kontext hatte, jetzt aber wie ein aktueller Kommentar zu den sich häufenden Anschlägen auf Flüchtlingsheime wirkt: das sogenannte Böckenförde-Paradox. Was man in Heidenau und an immer mehr Orten keineswegs nur in Sachsen konstatieren muss, ist eben genau das, dass der „freiheitliche, säkularisierte Staat“ die Voraussetzungen, von denen er lebt, tatsächlich „selbst nicht garantieren kann“.
Eine einfache Grundunterscheidung
In ruhigeren Zeiten mochte man das als prophylaktische Mahnung verstehen und dabei vor allem an die Frage denken, ob auch ein nicht-klerikaler Staat die Kirchen als Wertevermittler fördern sollte. In der jetzigen Situation aber klingt es wie eine präzise Beschreibung der Ohnmachtsgefühle, die den Staat, aber auch viele jener ergreifen, die bei Krisen und Konflikten an Diskurs, einen Austausch von Argumenten, als Weg zur Lösung denken.
Demo in Dresden : Tausende zeigen ihre Solidarität mit Flüchtlingen
Diskursiv scheint es mitten in dieser Bundesrepublik eine Schicht zu geben, für die all deren rechtsstaatliche und pluralistische Bekenntnisse so irrelevant sind, dass noch nicht einmal eine Mindestmoral wie „Als Mensch hat jeder Mensch den gleichen Anspruch auf Achtung“ selbstverständlich ist. Die Umfragen und die überwältigende Hilfsbereitschaft für Flüchtlinge in diesen Tagen zeigen, dass dies nur für eine unklar konturierte Minderheit gilt; aber eben auch nicht allein für die rechtsradikalen Netzwerke und die Leute, die andere beleidigen, schlagen und ihre Häuser anzünden, sondern auch für die, die das im Namen einer Kritik an der Asylpolitik in ihren Dörfern und Städten dulden und mit ihrem Ressentiment erst das Klima schaffen, in dem die Hemmschwelle für Gewalttaten niedriger und niedriger wird.
Diese Milieus sind dadurch gekennzeichnet, dass sie eine einfache Grundunterscheidung nicht nachvollziehen, auf der der Rechtsschutz der Vielfalt basiert: die Unterscheidung zwischen Meinungsfreiheit, etwa in der Diskussion, wie Deutschland mit der Flüchtlingslage umgehen soll, auf der einen Seite; und auf der anderen der Selbstverständlichkeit, dass real existierende Menschen nicht misshandelt werden dürfen.
Der Staat kann keine Moral erzeugen
Da scheint etwas Entscheidendes schiefgelaufen zu sein bei der Bildung der Voraussetzungen, ohne die kein Staat leben kann, erst recht kein Staat, der kein Polizeistaat sein will und der auf die Eigenverantwortung seiner Bürger setzt.
Und auch nachträglich kann der Staat diese Voraussetzungen nicht direkt hervorbringen. Er kann und muss die Polizeigewalt einsetzen und dadurch den Standard der Gesetze wiederaufrichten, wo immer er relativiert wurde – das ist jetzt erst einmal das Vordringliche. Aber der Staat selbst kann keine Moral erzeugen – und im Unterschied zu Erziehungsdiktaturen will er das auch nicht.
Das berühmte Zitat des Verfassungsrechtlers Ernst-Wolfgang Böckenförde ging in den sechziger Jahren folgendermaßen weiter: „Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist. Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert. Andererseits kann er diese inneren Regulierungskräfte nicht von sich aus, das heißt mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots zu garantieren suchen, ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben und – auf säkularisierter Ebene – in jenen Totalitätsanspruch zurückfallen, aus dem er in den konfessionellen Bürgerkriegen herausgeführt hat.“