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Wie erkläre ich’s meinem Kind? : Warum Kinder nicht wählen dürfen

In Deutschland ist verboten, dass Kinder ihre Eltern in die Wahlkabinen begleiten. In Belgien - wie hier in Brakel - ist das erlaubt. Bild: AFP

Dreizehn Millionen Menschen in Deutschland dürfen nicht wählen – nur weil sie minderjährig sind. Müsste man das nicht ändern? Bei der bevorstehenden Wahl in Berlin wird das versucht.

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          Da hat sich einer was Schönes ausgedacht: „Gebt den Kindern das Kommando, sie berechnen nicht, was sie tun. Die Welt gehört in Kinderhände, dem Trübsinn ein Ende, wir werden in Grund und Boden gelacht, Kinder an die Macht.“ Dreißig Jahre ist das her, als der Sänger Herbert Grönemeyer mit diesem Lied erstmals auftrat. Geschehen ist seither nicht viel. Kinder an die Macht? Sie dürfen nicht einmal bestimmen, wer die Macht in der Politik hat. Das wäre anders, wenn Kinder eine Stimme hätten. Nicht die zum Singen und Schreien natürlich, sondern die zum Wählen.

          Daniel Deckers
          in der politischen Redaktion verantwortlich für „Die Gegenwart“.

          Dann könnten sie wie ihre Eltern in ein Wahllokal gehen, auf einem Stimmzettel die Namen oder Listen mit Namen ankreuzen, die die Macht  in der Stadt, in dem Land oder in Berlin haben sollen, und dann den Stimmzettel in eine Wahlurne werfen. Natürlich müssten die Kinder lesen können, und vielleicht auch in der Schule gelernt haben, wie das überhaupt geht mit dem Wählen und dem Regieren. 14 Jahre wäre für so etwas ein gutes Alter, sagen kluge Leute. Denn mit 14 kann man ja auch schon entscheiden, ob man weiter in den Religionsunterricht gehen möchte. Man kann auch böse Dinge tun, für die man selbst gerade stehen muss. Strafmündig sein nennt man das. Dann sollte man doch auch Politiker wählen können. Also Kinderwahlrecht mit 14?

          Bild: Johannes Thielen

          Es gibt auch andere Überlegungen: Die Eltern bekommen für jedes ihrer minderjährigen Kinder eine Stimme mehr, egal, wie alt sie sind. Das wäre eine Art Familienwahlrecht. So könnte es gehen. Jedenfalls denken sich das manche so. Denn es ist schon seltsam, dass von den fast 80 Millionen Menschen, die in Deutschland leben, fast dreizehn Millionen nicht wählen dürfen. Nur, weil sie noch Heranwachsende sind.

          Wer das so bestimmt hat? Na ja, das steht so in dem sogenannten Grundgesetz. Das ist vor fast siebzig Jahren beschlossen worden. Aber es wurde seither oft geändert. Nur bei dem Ausschluss von Kinder und Jugendlichen ist es bis heute geblieben. In Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes heißt es: „Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.“

          Politiker, die dem Deutschen Bundestag angehörten, wollten das mal ändern. Das war im Jahr 2003. „Mehr Demokratie wagen durch ein Wahlrecht von Geburt an“ – so hieß ein Antrag, der von Politikern aller Parteien unterschrieben worden war. Aus dem Antrag wurde nichts. Dabei sah er „nur“ eine Art Familienwahlrecht vor. Kein Erfolg hatte auch eine Beschwerde vor dem höchsten Gericht, dem Bundesverfassungsgericht. Im Mai dieses Jahres haben die Richter entschieden, dass sie sich nicht mit der Frage befassen wollen, ob das Wahlrecht für die junge Generation geöffnet werden soll. Das müsse der Bundestag tun. Damit haben sie recht.

          Und jetzt? Kinder und Jugendliche werden nicht darüber entscheiden, ob sie abstimmen dürfen. Das müssen die Erwachsenen tun. Und da tut sich was. Am Sonntag dürfen in Berlin auch 16- und 17jährige wählen. Nicht das Landesparlament. Aber die sogenannten Bezirksverordnetenversammlungen. Ein blödes Wort, oder? Kann man sich kaum merken. Aber diese Bezirksverordneten sind wichtig. Sie entscheiden über Schulen und Radwege, über Sportplätze und vieles andere mehr. Klar, dass da Jugendliche nicht nur mitreden können, sondern auch mitbestimmen sollen.

          Und nicht nur in Berlin. In vielen Bundesländern dürfen Jugendliche ab 16 Jahren die sogenannten Kommunalparlamente wählen. In einigen wenigen, zum Beispiel in Hamburg und in Brandenburg, sogar die Landesparlamente. Wie sang Herbert Grönemeyer damals: „Es gibt kein Gut, es gibt kein Böse, es gibt kein Schwarz, es gibt kein Weiß, es gibt Zahnlücken. Statt zu unterdrücken, gibt’s Erdbeereis auf Lebenszeit, immer für ‘ne Überraschung gut … Kinder an die Macht.“

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