FAZ.NET exklusiv : Youtube zahlt Gema
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Mit dieser Illustration sperrt Youtube Videos, die in Deutschland nicht gezeigt werden. Damit soll es von heute an vorbei sein. Bild: Youtube
Keine roten Sperrtafeln mehr: Die Gema und Youtube schließen einen Vertrag. Jetzt bekommen Musiker für den Abruf von Videos Geld. Die Einigung ist eine Sensation – mit einer offenen Frage.
Die Zeit der roten Sperrtafeln auf Youtube ist von heute an vorbei. Denn das Zeichen, das aufpoppt und bedeutet, dass genau dieses Musikvideo, das man gerade angeklickt hat, aus urheberrechtlichen Gründen nicht verfügbar ist, wird auf der Videoplattform nicht mehr gebraucht: Die Gema, Verwertungsgesellschaft für Musikrechte, und Youtube, das zu Google gehörende Videoportal, haben nach Informationen von FAZ.NET einen Lizenzvertrag abgeschlossen, der heute in Kraft tritt. Das bedeutet: Musikvideos, die unter Gema-Lizenz laufen, für die Youtube bislang nicht bezahlen wollte, sollen freigeschaltet werden.
Der Lizenzvertrag gilt für das durch Werbung finanzierte, weltweite Angebot von Youtube und für den Subskriptions-Service, den das Portal in den Vereinigten Staaten unterhält und bald auch andernorts auf den Markt bringen will.
Gute Nachricht für Musikfans
Für Musikfans aller Sparten als auch für die Urheber und Inhaber von Musikrechten ist die Vereinbarung eine gute Nachricht, die nicht eben zu erwarten war. Die Gema und Youtube streiten sich seit Jahren vor Gericht über die Abgeltung von Urheberrechten. Die Gema fordert von Youtube Abgaben ein wie von allen anderen: Fernseh- und Radiosendern, Onlinediensten und Musikveranstaltern. Die Google-Tochter ist allerdings der Ansicht, dass sie nicht zahlpflichtig ist, weil sie mit dem eigentlichen Ladevorgang der Musik nichts zu tun habe und kein Musikdienst sei, sondern nur die Plattform zur Verbreitung der Inhalte seiner Nutzer darstelle.
Noch im Januar dieses Jahres war die Gema vor dem Oberlandesgericht München mit einer Klage gegen Youtube gescheitert. Die Gema forderte 1,6 Millionen Euro Schadensersatz für tausend Musiktitel, die sich die Verwertungsgesellschaft im Repertoire von Youtube als exemplarisch herausgesucht hatte. Für jeden Abruf eines Musikvideos stellte die Gema 0,375 Cent in Rechnung und - verlor den Prozess. Danach wäre für die Gema nur noch der Weg vor den Bundesgerichtshof in Frage gekommen.
Den kann sich die Rechtegesellschaft aber sparen: Die Prozesse, die sie gegeneinander führten, haben die Gema und Youtube nach Informationen von FAZ.NET ad acta gelegt. Sie schließen eine freiwillige Vereinbarung, mit der sich Youtube verpflichtet, Abgaben an die Gema zu zahlen. Das Videoportal informiert die Gema über Abrufzahlen und leistet entsprechende Zahlungen, welche die Gema dann an ihre Mitglieder weitergibt. Youtube hat sich zu dieser Lösung bereitgefunden, ohne den von der Gema ins Feld geführten Anspruch rechtlich anzuerkennen.
„Das ist ein Meilenstein“
„Für die Gema und ihre Mitglieder ist der Vertragsabschluss mit Youtube ein Meilenstein“, sagte Thomas Theune, der bei der Gema als Direktor Sendung & Online für die Verhandlungen mit der Google-Tochter verantwortlich ist, auf Anfrage von FAZ.NET. Er sichere „den rund 70.000 Komponisten, Textdichtern und Verlegern endlich eine Beteiligung für die Nutzung ihrer geistigen Schöpfungen auf Youtube. So werden sie endlich am Erfolg, den Youtube mit ihren Musikwerken erwirtschaftet, beteiligt. Das ist auch ein Signal für andere Online-Plattformen.“
„Wir sind froh über den Vertrag“, ergänzte der Gema-Justitiar Tobias Holzmüller im Gespräch mit FAZ.NET. „Er führt zu einem Gleichklang mit der Rechteabgeltung im Fernsehen, Radio und bei anderen Onlinediensten, die unsere Urheber bereits vergüten. Unbefriedigend ist, dass wir auf freiwillige Zahlungen angewiesen sind, weil nach aktueller Urteilslage eigentlich die Uploader und nicht die Plattformen die Vergütung schulden. Das muss sich ändern.“
Über die Summe, die pro Videoabruf fällig wird, haben die Gema und Youtube Stillschweigen vereinbart. Sie dürfte wohl unter der Forderung liegen, mit welcher die Gema vor Gericht bis zuletzt nicht durchgekommen ist. Geeinigt haben sich die Rechtegesellschaft und das Videoportal auch auf eine Abschlagzahlung für die Jahre seit 2009, in denen man sich juristisch stritt. Für Gema-Mitglieder ist an Allerheiligen also Zahltag.