Weg mit der Höchstbefristung!
- -Aktualisiert am
Protest gegen Kettenverträge an der Universität Kassel Bild: dpa
Die gesetzlichen Fristen für das Erreichen einer Professur sind unrealistisch. Die aktuelle Reform der akademischen Karrierewege muss anders ansetzen. Ein Gastbeitrag.
Wissenschaft braucht Zeit. Aus Erfahrung gesprochen: Für meine Promotion waren sechs Jahre vonnöten. Sechs Jahre netto, versteht sich, bis zum formalen Verfahrensabschluss durch das Rigorosum. Mit dem Verfahrensabschluss ist man aber noch nicht endgültig promoviert. Dazu bedarf es erst der Veröffentlichung der Dissertation. Das kostet wieder Zeit. Ein Jahr ist realistisch. Und bevor es dann an einen Postdoc, also an eine Weiterqualifikation nach der Promotion gehen kann, vergeht weitere Zeit.
Will man sich, wie in den Geisteswissenschaften nach wie vor üblich, habilitieren, benötigt man zunächst ein Thema. Habilitationsthemen wachsen nicht auf Bäumen und werden auch nicht von Professoren vergeben. Als Habilitand oder Habilitandin ist man vielmehr auf sich selbst gestellt. Und das soll auch so sein, denn es geht um nicht weniger als die Definition der eigenen und nur der eigenen Forschungsagenda für den Zeitraum des auf die Promotion folgenden Jahrzehnts. Am Ende dieses Zeitraums steht nicht nur ein zweites Buch oder eine vergleichbare Qualifikation, sondern idealerweise die durch weitere Schriften und wissenschaftliche Aktivitäten nachgewiesene Fähigkeit zur selbständigen Forschung und Lehre an einer Universität.
Jetzt 30 Tage kostenfrei testen 2,95 € / Woche
Jetzt kostenfrei Zugang abonnieren?