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Politik und Rundfunk : So fern und doch so nah

Sie wissen, wie man Medienpolitik macht: Die Ministerpräsidentinnen Malu Dreyer (links) und Hannelore Kraft. Bild: dpa

Geht es um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, betonen Politiker dessen „Staatsferne“. Formal gibt es sie, doch in der Realität ist es damit nicht immer weit her. Aktuelle Beispiele gibt es aus Hessen, NRW und Rheinland-Pfalz.

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          Von der „Staatsferne“ hängt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk alles ab. Zu große Staatsnähe soll unser Rundfunksystem verhindern. Niemand will ein Staatsfernsehen haben. Das Bundesverfassungsgericht greift auf die „Staatsferne“ zurück, um die Sender von der Politik abzugrenzen. Formal geschieht das, indem die Zahl „staatsnaher“ Vertreter in den Gremien von ARD und ZDF reduziert wird. Doch was ist mit der real existierenden Staatsferne? Um die steht es nicht zum Besten.

          Michael Hanfeld
          verantwortlicher Redakteur für Feuilleton Online und „Medien“.

          Das zeigt sich nicht nur am Beispiel der Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, die dem Südwestrundfunk bei der Planung der Wahldebatten im Fernsehen die Grenzen aufzeigen. Es zeigt sich auch bei den benachbarten Sendern. Beim Hessischen Rundfunk wird am 5. Februar ein neuer Intendant gewählt. Es gibt nur einen Kandidaten, den Fernsehdirektor Manfred Krupp. Auf den hat sich die Findungskommission des Rundfunkrats schneller geeinigt, als man gucken konnte. Was damit zu tun hat, dass die CDU ihre Truppen so schnell ordnete, dass der Opposition Hören und Sehen verging. Die Zahl der potentiellen Unterstützer Krupps ist durchgezählt und ein Rundfunkratsposten gerade außer der Reihe neu besetzt worden. Mit einer Mehrheit darf der Intendantenkandidat wohl rechnen.

          NRW zimmert ein neues WDR-Gesetz

          Was man mit einer Mehrheit machen kann, zeigt sich in Nordrhein-Westfalen: Die rot-grüne Landesregierung hat ein neues WDR-Gesetz gezimmert, das sie mit den Stimmen ihrer Fraktionen am Mittwoch durch den Landtag bringen will. Mag es an dem von dem Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann entwickelten Gesetz Kritik noch und nöcher geben, beim WDR geht es künftig zu, wie sich die Landesregierung das vorstellt. So darf der Sender künftig auf einer ganz legalen Grundlage die Zusammenarbeit pflegen, von der inzwischen in beinahe jeder zweiten ARD-Meldung die Rede ist: „Nach Recherchen von NDR, WDR und ,Süddeutscher Zeitung‘“, lautet der Passus, mit dem wohl irgendwann auch die Wettervorhersage eingeleitet wird. Bei diesem festen, über einzelne Projekte hinausgehenden Redaktionsverbund fließt angeblich, wie es auf Nachfrage heißt, kein Geld zwischen den öffentlich-rechtlichen Sendern und dem privaten Presseverlag. In einer rechtlichen Grauzone bewegte man sich aber schon. Die Rundfunkräte der Sender kümmerte das nicht, sie segneten die Konstruktion ab. Künftig muss sich für diese Art von Wettbewerbsverzerrung und indirekter Finanzierung der Presse durch den Rundfunkbeitrag niemand mehr rechtfertigen. Von Mittwoch an soll das in Nordrhein-Westfalen Gesetz sein.

          Dem WDR fehlt es allerdings, wie es im öffentlich-rechtlichen System trotz Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag von rund achteinhalb Milliarden Euro pro Jahr üblich ist, an Geld. Ein Minus von einer Milliarde Euro hat der Intendant Tom Buhrow bis zum Jahr 2020 prognostiziert, wenn nicht feste gespart wird. An der Werbung im Radio, die zusätzliche Einnahmen bringt, soll wiederum nicht gespart werden. Dass SPD und Grüne in NRW bei der Regierungsbildung mit dem Versprechen angetreten sind, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk werbefrei zu machen, ist vergessen. Werbefreiheit? Man habe nie gesagt, dass man das über das WDR-Gesetz regeln wolle, hieß es bei der letzten Anhörung im Kultur- und Medienausschuss zu dem neuen Gesetz von den Landtagsgrünen spitzfindig. Und: Über den Einstieg in den Ausstieg aus der Werbung könne man später reden, wenn die CDU-Opposition jetzt zu allem anderen ja und amen sage. Was diese nicht tun will.

          Unweit des Kölner Doms: Der WDR bekommt ein neues Gesetz.
          Unweit des Kölner Doms: Der WDR bekommt ein neues Gesetz. : Bild: dpa

          Hannelore Kraft will „solide“ informieren

          Mehr Geld bekommt der WDR von der Politik also, er kann auch im Internet - was ein Streitpunkt mit den Presseverlagen ist - unternehmen, was er will, hat aber in einem wichtigen Punkt weniger Beinfreiheit: Über die großen finanziellen Fragen entscheidet künftig nicht mehr der Rundfunkrat, in den viele gesellschaftliche Gruppen ihre Vertreter entsenden, sondern der Verwaltungsrat als kleines Fachgremium. Wer in diesem Aufsichtsrat hinter verschlossenen Türen sitzt, kann den Intendanten des Senders an der kurzen Leine halten. Dass dem WDR auf Heller und Pfennig vorgeschrieben wird, wie viel von seinen Rundfunkbeitragsmilliarden er nicht nur an die Landesmedienanstalt (deren Direktor Jürgen Brautmeier die Landesregierung wegen seines falschen Parteibuchs gerade aus dem Amt kujoniert) und die Filmstiftung NRW, sondern auch noch an das Grimme-Institut in Marl weitergeben muss, versteht sich da fast von selbst.

          „Wie kriegen wir es hin, Bürgerinnen und Bürger solide und gut zu informieren?“, fragte die NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft gerade im Interview mit dem Deutschlandfunk. In dem ging es um die Flüchtlingspolitik, um die sexuellen Angriffe auf Frauen in der Silvesternacht in Köln und das Thema Vertrauensverlust. Mehr als eine Woche lang hatte Hannelore Kraft zu Köln kein Wort verloren. Jetzt sagte sie, die Bürger „solide und gut“ zu informieren sei „eine gemeinsame Aufgabe“. Gemeinsam? Wer? „Solide und gut“ im Sinne von Hannelore Kraft? Beim Thema Gemeinsamkeiten mit der Politik ist nicht nur für den WDR staatstragende „Staatsferne“ angesagt.

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