
Fristlose Kündigung : Zwei Gehälter
- -Aktualisiert am
Das badische Staatstheater in Karlsruhe muss nun doch keine zwei Intendanten gleichzeitig bezahlen. Bild: Arno Kohlem
Der bisherige Generalintendant des badischen Staatstheaters wurde fristlos gekündigt – nachdem er schon vorher freigestellt war. Nun kam es zu einer Einigung und das Ministerium um Theresia Bauer muss nun doch keine Gehälter doppelt zahlen.
Peter Spuhler, bisheriger Generalintendant des Badischen Staatstheaters in Karlsruhe, bekam die fristlose Kündigung pünktlich zum 56. Geburtstag. Das baden-württembergische Wissenschaftsministerium teilte in der vergangenen Woche mit, der Verwaltungsrat habe den Intendanten abberufen, das Dienstverhältnis sei „außerordentlich gekündigt“ worden. Die Entscheidung kam wie aus heiterem Himmel. Denn angekündigt war etwas anderes: Das Ministerium wollte, nachdem im Sommer vergangenen Jahres das autokratische Regiment Spuhlers zu einem Aufstand im Ensemble geführt hatte, den Regisseur per Vertragsauflösung loswerden. Die Abfindungsverhandlungen zogen sich allerdings hin.
Unglücklicherweise hatte die baden-württembergische Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) erst 2019 Spuhlers Vertrag für fünf Jahre verlängert, obwohl die Schwächen des künstlerisch erfolgreichen Intendanten bereits bekannt waren. Dass Spuhler sein Ensemble kujoniert und ein „toxisches Arbeitsklima“ erzeugt haben soll, wussten auch die Fachleute in Bauers Ministerium – sie warnten vor der Vertragsverlängerung.
Doch Bauer und Spuhler sind einander freundschaftlich verbunden, deshalb wurde lange geduldet, was nicht tolerierbar war. Spuhler hätte offenbar – wenn es zur Vertragsauflösung gekommen wäre – mit einer Abfindung in Höhe von bis zu 1,4 Millionen Euro rechnen können. Da er bereits freigestellt war und Ulrich Peters, der Interimsintendant, bezahlt werden musste, wäre für die Ministerin eine missliche Situation entstanden: Sie hätte nicht nur die Kosten für zwei Intendantengehälter, sondern auch eine sehr hohe Abfindungssumme rechtfertigen müssen.
Mit der fristlosen Kündigung riskiert Bauer eine längere Auseinandersetzung vor dem Bühnenschiedsgericht und später eventuell vor einem ordentlichen Arbeitsgericht. Dafür gibt es zwei mögliche Erklärungen: Bauer könnte hoffen, dass ihr Fehler – die fahrlässige Vertragsverlängerung – mit der Zeit in Vergessenheit gerät. Oder aber: Das Ministerium könnte bei der Durchsicht der Akten einen neuen „gravierenden Vorgang im zwischenmenschlichen Bereich“ gefunden haben.
Was genau vorgefallen ist, bleibt im Dunkeln. Ob es je ans Licht der Öffentlichkeit kommt, ist fraglich, denn vor Bühnenschiedsgerichten wird nicht öffentlich verhandelt. Doch man kann Zweifel haben, ob die fristlose Kündigung vor einem Gericht Bestand haben würde. In solchen Verfahren steht am Ende fast immer ein Vergleich. Die Kunstministerin erspart den Bürgern die Doppelbezahlung des geschassten Intendanten und des Interimsintendanten. Mehr nicht. Immer wieder heißt es, Theresia Bauer wolle 2022 in Heidelberg Oberbürgermeisterin werden. Wenn in der Politik allein Leistung zählen würde, hätte Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei der Regierungsbildung im Mai das Ressort Wissenschaft und Kunst neu besetzen müssen.