Urteil zur Beschneidung : Das Wohl des Kindes
Von Jürgen Kaube
Lesezeit: 4 Min.
Das Landgericht Köln hat, in zweiter Instanz, die Beschneidung eines vierjährigen Jungen aus religiösen Gründen für eine Körperverletzung und also für strafbar erklärt. Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland findet das unerhört und unsensibel. Er beruft sich auf das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften, in das jenes Urteil für ihn einen „beispiellosen und dramatischen“ Eingriff darstellt. Tatsächlich ist die Beschneidung als rituelle Bekräftigung der Religionszugehörigkeit durch ein empfindliches Opfer seit Tausenden von Jahren im Nahen Osten üblich und in Genesis 17, 10-14 festgehalten. Im Koran wird sie nicht erwähnt, aber von vielen Muslimen für ein unbedingtes Gebot erachtet.
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