Urteil :
Broder darf Verleger keine Judenfeindlichkeit unterstellen

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Der jüdische Publizist Henryk M. Broder darf dem Darmstädter Verleger Abraham Melzer und dem Buchautor Hajo Meyer keine judenfeindliche Gesinnung unterstellen. Das urteilte das Landgericht Frankfurt.

Der jüdische Publizist Henryk M. Broder darf dem Darmstädter Verleger Abraham Melzer und dem Buchautor und KZ-Überlebenden Hajo Meyer keine nationalsozialistische oder judenfeindliche Gesinnung unterstellen.

Das Landgericht Frankfurt gab in einem am Freitag verkündeten Urteil den Unterlassungsklagen Melzers und Meyers zum überwiegenden Teil statt. Broder hatte auf einer von ihm gestalteten Internetseite behauptet, Melzer und Meyer seien „Kapazitäten für angewandte Judäophobie“. Die Äußerung Broders, daß die beiden Kläger bei einer Vortragsveranstaltung „für die Leipziger den Hitler machten“, sah das Gericht dagegen von der Meinungsfreiheit gedeckt.

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