Geistiges Eigentum : Jeder Mensch hat ein Urheberrecht
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Internetfürst Google: Wie weit sind wir vom Absolutismus entfernt? Bild: dapd
51 „Tatort“-Autoren beklagen die Vernichtung ihrer Rechte im Internet, 51 Hacker halten dagegen - womit? Mit Ignoranz!
Ja doch, schon gut: „Das ist das Digitalzeitalter, Freunde.“ So antworten einundfünfzig Hacker auf einundfünfzig „Tatort“-Autoren, die eine Enteignung durch ein neues Urheberrecht fürchten. Die Jünger des Netzes meinen dagegen, das geistige Eigentum sei eine „Chimäre jüngeren Datums“. Die Hacker glauben, es hackt. Mag sein. Ist aber auch egal. Denn es kommt überhaupt nicht darauf an, wie alt Recht ist. Es gilt einfach. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist durchaus auch jüngeren Datums. Und auch sie wird übrigens durch die Quotendebatte wieder auf eine Probe gestellt.
Dabei ist der Schutz geistigen Eigentums keineswegs neu. Es stammt aus dem achtzehnten Jahrhundert, wurde mit dem Naturrecht begründet. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 gibt zum einem jedem Menschen das Recht, „am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich der Künste zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Wohltaten teilzuhaben“. Doch es geht noch weiter: „Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz der moralischen und materiellen Interessen, die sich aus jeder wissenschaftlichen, literarischen oder künstlerischen Produktion ergeben, deren Urheber er ist.“ Das ist keineswegs schon deshalb veraltet, weil damals vom Internet noch längst keine Rede war. Wir leben heute noch sehr gut mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch, das nach langen Vorarbeiten im Kaiserreich in Kraft trat. Das Strafgesetzbuch stammt im Kern aus dem Jahr 1871 und leistet immer noch gute Dienste.
Geistiges Eigentum nicht unbegründeter als Sacheigentum
Gewiss: Das Recht wird stets angepasst. Zunächst durch die Gerichte. Und, wenn es mit den alten Vorschriften gar nicht mehr geht, durch den Gesetzgeber. Vor dieser Herausforderung steht auch das Urheberrecht, das längst an die digitale Revolution angepasst worden ist. Die Rechtsprechung hat sich keineswegs als blind erwiesen. Joachim Bornkamm, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof und einer der führenden Fachleute für das Urheberrecht, wehrt sich gegen diesen Vorwurf: „Die Rechtsprechung legt dem Internet keinen künstlichen Hemmschuh an“, sagt er im Gespräch mit dieser Zeitung. Die Gerichte gingen auf die Bedürfnisse und Geschäftsmodelle des Internets ein und achteten darauf, diese nicht zu erdrosseln.
Der Schutz des geistigen Eigentums hat genauso seinen Grund wie der Schutz des Sacheigentums. Das Internet bietet nun einmal die Chance, schnell, weltweit und weitgehend unkontrolliert auf geistiges Eigentum zuzugreifen. Warum soll daraus ausgerechnet das Recht folgen, diesen Schutz aufzugeben? Weil jeder zugreifen kann?
Verkürzung der Schutzfrist?
Es bleibt weiterhin jedem unbenommen, sein Werk kostenfrei ins Netz zu stellen. Aber sowenig Verträge aufgezwungen werden dürfen, so wenig gibt es ein Grundrecht auf Kostenfreiheit für die Verwertung geistigen Eigentums. So können nur prälegale Ignoranten mit Gratis-Fetisch argumentieren. Wenn Autoren klar ist, „dass sie nie einen müden Cent sehen werden für ihr Werk“, wie die Hacker vom Chaos Computer Club schreiben, dann spricht doch schon das für den Erhalt und die Stärkung des Urheberrechts.
Natürlich kann man über eine Verkürzung der Schutzfrist für geistiges Eigentum reden. Muss sie wirklich erst siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers enden? Eine Reform setzte aber eine weltumspannende Änderung voraus. Eine einseitige Verkürzung hätte sonst tatsächlich Enteignungen zur Folge. Und: Ist diese Frist wirklich so schädlich?
Die Kleinen streiten, Google freut sich
Es tut in diesen aufgeregten Zeiten gut, sich auf die Ursprünge des Urheberrechts zu besinnen. Gewiss: Vor der Französischen Revolution war der Schutz geistigen Eigentums so nicht bekannt. Geniale Künstler konnten nicht von ihren Schöpfungen leben. Um Nachdrucke zu verhindern, musste man sich von der Obrigkeit Sonderrechte erbetteln. Der absolute Herrscher räumte den Schaffenden Privilegien ein, Pfründe. Wollen wir dahin zurück? Die Vorstellung, dass die schöpferische Leistung zur Persönlichkeit gehört, ist eine Errungenschaft, die nicht ohne Grund Eingang in die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 fand.
Aber womöglich sind wir nicht so weit vom Absolutismus entfernt. Während die Kleinen sich streiten, freut sich der Weltfürst Google. Der Monopolist saugt alles auf und entscheidet darüber, ob und wie eine künstlerische Leistung belohnt wird. Massive Umsatzeinbußen einer Branche sind für sich genommen noch kein Skandal. Doch handelt es sich hier um die massenweise Verletzung individueller Rechte. Der Begriff „Plagiat“ stammt von dem römischen Dichter Martialis, der seine Schriften mit freigelassenen Sklaven verglich. Denjenigen, der sich seine Gedichte zu eigen machte, nannte der Autor Plagiarius: Seelenverkäufer, Menschenräuber. Vielleicht würde er heute sagen: Ich glaube, es hackt.