Helvetischer Staatstrojaner : Schweiz will mehr Überwachung im Internet
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Die Schweizer Landesfahne weht am Großen Aletschgletscher Bild: dpa
Verdoppelung der Dauer der Vorratsdatenspeicherung, Einsatz eines Staatstrojaners auch schon bei kleineren Delikten: Die Schweiz verstärkt die Überwachung im Intenet.
„Die Gedanken sind frei zugänglich“, überschrieb die „Netzwoche“ ihren Bericht über den Anfang der Debatte zur Verschärfung des „Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs“ (BÜPF). Mitte März hat die kleine Kammer des eidgenössischen Parlaments, der Ständerat, beschlossen, dass die Telefonanbieter ihre Daten nicht wie bisher sechs, sondern in Zukunft zwölf Monate lang speichern müssen. Dafür werden sie „angemessen“ entschädigt.
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Das Bonmot von den freien zu den frei zugänglichen Gedanken hatte der grün-liberale Politiker Markus Stadler geprägt, der den Vorschlag der Regierung bekämpfte. Vergeblich: Mit 22 zu 14 Stimmen wurde das Gesetz abgesegnet. Erschreckender noch als das Resultat ist das geringe Echo in der Öffentlichkeit. Die Digitale Gesellschaft hatte eine Unterschriftensammlung lanciert, die Piratenpartei spricht von einer „Bankrotterklärung der freiheitlichen Schweiz“. Es sei keineswegs erwiesen, dass die „Vorratsdatenspeicherung“ überhaupt etwas bringe: „Das neue BÜPF-Gesetz liest sich wie ein Wunschkatalog an Maximalforderung der Strafverfolger.“ Es wurde zwischen anderen Geschäften durchgepeitscht.
Schon bei schwerer Sachbeschädigung
Aus Zeitgründen musste auch noch die Abstimmung über die „Staatstrojaner“ verschoben werden. Zum Ende der parlamentarischen Session wurde sie am Mittwoch mit noch weniger Opposition und Echo durchgezogen. Eine gewaltige Mehrheit des Ständerats (30 gegen 2 Stimmen) signalisierte den Behörden grünes Licht für den Einsatz von Spionage-Software. Nur zwei liberale Abgeordnete waren dagegen, auch die Linke folgte ihrer Ministerin, die von einem „äußerst sensiblen Bereich“ sprach.
Das „Gefahrenpotenzial“ sei ihr sehr wohl bewusst. Trojaner dürfen in Computer und Mobiltelefone geschleust werden, um eine allfällige Verschlüsselung des E-Mail-Verkehrs zu unterlaufen. Die Digitale Gesellschaft kritisiert auch hier die Unverhältnismäßigkeit: Erlaubt ist der Einsatz der Staatstrojaner schon bei Verdacht auf „relativ geringe Delikte wie Diebstahl und schwere Sachbeschädigung“.