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Gastbeitrag : Frontalangriff auf die Freiheit

  • -Aktualisiert am

Für Rot-Grün hatte Sicherheit damals absoluten Vorrang: Bundeskanzler Gerhard Schröder und Innenminister Otto Schily am 19. September 2001, kurz der vor Regierungserklärung zu den Anschlägen des 11. September. Bild: Matthias Lüdecke

Wer ist hier der Feind einer offenen Gesellschaft? Dass digitale Kommunikation heute als Gefahr gilt, haben wir doch rot-grünem Denken zu verdanken. Eine Antwort auf Sigmar Gabriel.

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          Nur wenige Tage nach den ersten Enthüllungen durch Edward Snowden luden Bundeswirtschaftsminister Rösler und ich die Spitzen der IT-Wirtschaft zu einem Krisengipfel in das Wirtschaftsministerium ein. Neben der Tatsache, dass sich Facebook gleich dem Dialog entzog, blieben nach Ende des Gesprächs mehr Fragen offen als vorher.

          Die deutsche Regierung solle, so ein Anliegen der Unternehmen, doch die US-Administration bitten, sie in ihrer Transparenzoffensive zu unterstützen. Wegen der Geheimhaltung, an die die Konzerne in Amerika gebunden seien, könne man nichts sagen. Selbst auf unsere bohrenden Nachfragen, ob Google und Microsoft denn ausschließen könnten, Gegenstand einer geheimdienstlichen Spähattacke zu werden, blieb nur ein großes Fragezeichen im Sitzungssaal des Wirtschaftsministeriums stehen.

          Gigantische Überwachung des Internets

          Als wären diese Vorwürfe nicht schlimm genug, standen kurz darauf die nächsten Enthüllungen über ein britisches Programm auf der Tagesordnung. „Tempora“, so hieß es zwei Wochen später, sei ein britisches Programm, das umfassend personenbezogene Daten unter anderen aus dem transatlantischen Glasfaserkabel im Norden der Bundesrepublik abgreife. Gleich nach diesen Behauptungen forderte ich von meinen britischen und amerikanischen Amtskollegen Aufklärung über diese Sachverhalte, die Rechtsgrundlagen und die Rechtspraxis. Immerhin ging Ende letzter Woche eine Antwort aus London ein, aus Washington noch nicht. Darin stand aber nur, alles geschehe nach Recht und Gesetz, mehr könne man aus Geheimhaltungsgründen nicht sagen.

          Der Vorwurf steht also im Raum, die Vereinigten Staaten und Großbritannien betrieben eine gigantische Überwachung des Internets, die auch vor dem Bundeskanzleramt und nationalen sowie europäischen diplomatischen Vertretungen nicht haltmache. Deshalb habe ich von Szenarien gesprochen, die an den Kalten Krieg erinnern und unter Freunden inakzeptabel sind. Die politischen Antworten darauf verlieren sich bislang im Ungefähren. Zum Beispiel in der Aussage, dass die Terrorbekämpfung wichtig sei und die Geheimdienste ja schlecht ihre Informationen aus der „New York Times“ beziehen könnten.

          Sicherheit als „Supergrundrecht der Verfassung“

          Diese Argumentation führt direkt in die Zeit der Terroranschläge in New York, London und Madrid. Damals entstand eine weltweite Sicherheitsgesetzgebung, die einer gemeinsamen Logik folgte: „to bring the state back in“. Sicherheit müsse der Staat als die Ordnungsmacht im Zeichen der Globalisierung garantieren, und zwar auf allen Ebenen, international wie national. Eingriffe in die Privatsphäre seien dafür hinzunehmen.

          Das sollte gerade auch für die digitale Kommunikation gelten. Sie galt fortan nicht mehr überwiegend als Gewinn, sondern als Gefahr - das Internet als Schauplatz terroristischer Verabredungen. In Deutschland hatte sich der Paradigmenwechsel in der Innenpolitik schon angedeutet mit der Behauptung eines Grundrechts, das gar nicht existiert: des berühmt-berüchtigten „Grundrechts auf Sicherheit“. Statt zu fragen, wie Sicherheit und Freiheit angesichts des Terrors in einer vernünftigen Balance gehalten werden können, behauptete der damalige Bundesinnenminister Schily einfach: Sicherheit habe als Supergrundrecht der Verfassung immer Vorrang. Gäbe es tatsächlich ein verfassungsrechtlich begründetes Grundrecht auf Sicherheit, würden die Freiheitsgrundrechte des Grundgesetzes ins Leere laufen und auch der Kernbereich privater Lebensgestaltung schutzlos werden.

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