
Kritik an BDS-Beschluss : Das Geraune von der Zensur
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Stellte die Initiative vor: Barbara Stollberg-Rilinger Bild: Andreas Pein
Die „Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“ kritisiert den Beschluss des Bundestags, die BDS-Bewegung, die Israel das Existenzrecht abspricht, nicht zu unterstützen. Die Unterzeichner meinen, das führe zu Ausgrenzung und Selbstzensur. Belege für ihre Klage haben sie nicht.
Ist der kamerunische Soziologe und Historiker Achille Mbembe „aus dem kritischen Dialog ausgegrenzt“ worden, als im Frühjahr über seine Einladung zur wenig später abgesagten Ruhrtriennale gestritten wurde? Nein, Mbembes Ansichten über Israel, die Apartheid, den Kolonialismus und den Holocaust wurden breit und öffentlich diskutiert, und auch Mbembe selbst kam zu Wort.
Das hindert die Gründer der „Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“ freilich nicht, die Mbembe-Debatte als zentralen Beleg für jenes Klima der Selbstzensur anzuführen, in dem die deutsche Kulturszene seit dem BDS-Beschluss des Bundestages gefangen sei. Im Mai 2019 hatte das Parlament die Bundesregierung aufgefordert, Vertreter und Unterstützer der israelfeindlichen Bewegung „Boycott, Divestment and Sanctions“ nicht mehr finanziell und organisatorisch zu unterstützen.
Als Folge dieser Resolution, so heißt es in der Erklärung, mit der die Weltoffenheits-Initiative am Donnerstag in Berlin ihre Existenz bekanntgab, würden „wichtige Stimmen beiseite gedrängt“. Welche? Dazu wollten die Unterzeichner in einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz im Deutschen Theater keine Angaben machen. Aber man dürfe Boykott nicht mit Boykott beantworten, mahnte die Historikerin Barbara Stollberg-Rilinger, Rektorin des Wissenschaftskollegs.
Kein Auftrittsverbot in Deutschland
Warum eigentlich nicht? Die BDS-Bewegung verneint das Existenzrecht Israels; eine Verbreitung ihrer Standpunkte mit Hilfe von Steuergeldern liegt deshalb nicht im Interesse des deutschen Staates. Doch den Unterzeichnern des Papiers, zu denen die Intendanten des Humboldt-Forums, der Berliner Festspiele und des Hauses der Kulturen der Welt, die Leiterin des Zentrums für Antisemitismusforschung und die Direktorin der Bundeskulturstiftung zählen, geht es um etwas anderes. Sie sehen „durch missbräuchliche Verwendung des Antisemitismusbegriffs“ die Meinungsfreiheit in Gefahr.
Wer aber entscheidet über dessen richtigen Gebrauch? Jedenfalls nicht die Leiter zentraler deutscher Kulturinstitutionen, so schien es am Donnerstag in Berlin, denn so gut wie alle Redner auf der Bühne des Deutschen Theaters gaben sich als kleinlaute Opfer einer Verbotspolitik, die seit dem Bundestagsbeschluss jeden Kontakt zumal zu postkolonialistischen Vordenkern unter Verdacht stelle.
Und genau an diesem Punkt wird die Initiative der Kultur-Häuptlinge und -Häuptlinginnen zum diskursfeindlichen Geraune. Denn wer öffentlich beklagt, er dürfe zu seinem Festival oder Forum, seiner Tagung oder Inszenierung nicht mehr einladen, wen er wolle, soll Namen, Themen und Zensurverantwortliche nennen, statt Erklärungen zu unterzeichnen, in denen „Anderssein“ als „demokratische Qualität“ gepriesen und das Publikum salbungsvoll aufgefordert wird, „die eigene privilegierte Position als implizite Norm kritisch zur Disposition“ zu stellen. Achille Mbembe jedenfalls hat auch weiterhin kein Auftrittsverbot in Deutschland.