Geschichte vor Gericht
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Das Badezimmer im einstigen Preußen-Schloss Cecilienhof. Kronprinz Wilhelm und Cecilie von Hohenzollern wohnten hier bis 1945. Bild: dpa
Forderungen der Hohenzollern: Ob Wilhelm von Preußen dem Nationalsozialismus „erheblichen Vorschub geleistet“ hat, ist gar nicht so kompliziert zu entscheiden. Ein Gastbeitrag.
Eine Weile lang war es still geworden um die Entschädigungs- und Rückgabeforderungen von Georg Friedrich Prinz von Preußen, dem Ururenkel des letzten deutschen Kaisers. Zuvor hatten seine Forderungen nach Wiedergutmachung für die Enteignungen, die sein Urgroßvater, der letzte deutsche Kronprinz Wilhelm von Preußen, zwischen 1945 und 1949 in der sowjetisch besetzten Zone erfahren hatte, viele Monate lang eine erhitzte Debatte in den deutschen Feuilletons ausgelöst, die sich in den Augen mancher gar zu einem neuen Historikerstreit aufbaute. Danach kehrte Ruhe ein. Letzte Woche allerdings kam erneut Bewegung in das Thema: Mehr als dreißig Jahre nachdem die entsprechenden Ansprüche erstmals erhoben wurden, soll nun im nächsten Frühjahr das Verwaltungsgericht Potsdam zumindest über einen Teil der Forderungen mündlich verhandeln. Die entscheidende Frage in diesem Prozess wird dabei sein, ob Wilhelm von Preußen dem Nationalsozialismus, „erheblichen Vorschub geleistet“ hat. Denn dann sind die Ansprüche seines Nachfahren gesetzlich ausgeschlossen.
Immer wieder war in den letzten Monaten zu lesen, dass eine gerichtliche Klärung dieser Frage der Sache nicht gerecht werden könne. Dass Kläger in solchen Verfahren auf eine vermeintlich viel zu komplizierte Rechts- und Tatsachenlage verweisen, ist dabei eine gängige Prozessstrategie. Auf diese Weise versucht man gern, den Gegner zu einem Vergleich zu bringen, obwohl die eigene Position eigentlich wenig aussichtsreich ist. Erstaunlich ist im konkreten Fall allerdings, wie bereitwillig einige Historiker und vereinzelte Juristen diese Erzählung bisher weitergetragen und sich dabei zum Teil so sehr im historischen Tatsachenmaterial verloren haben, dass die juristischen Maßstäbe immer weiter aus dem Blick gerieten. Die Geschichte von der schwierigen, ja fast nicht zu treffenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts beruht nämlich im Wesentlichen auf drei zentralen Missverständnissen, die sich bei näherer Betrachtung schlicht als juristisch falsch herausstellen. Aus rechtlicher Sicht ist der Fall deutlich weniger kompliziert, als es manchen Historikern erscheint.
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