Robert Spaemann zur Blasphemie-Debatte : Beleidigung Gottes oder der Gläubigen?
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Robert Spaemann schreibt, die Strafe für Religionsbeleidigung müsse etwa das Doppelte dessen betragen, was auf Beleidigung von Menschen steht Bild: Helmut Fricke
Martin Mosebachs Äußerungen zur Strafbarkeit von Blasphemie haben eine Diskussion entfacht. Was muss der Staat schützen und mit welchen Mitteln?
Irgendetwas stimmt nicht. Das deutsche Recht und mehr noch die deutsche Rechtsprechung muten es dem religiösen Bürger zu, dass das, was ihm das Heiligste ist, ungestraft öffentlich verhöhnt, lächerlich gemacht und mit Schmutzkübeln übergossen werden darf. Dann und wann einmal findet ein Richter, es sei irgendwo zu weit gegangen worden, und verhängt eine Bewährungsstrafe. In der Regel geschieht das nicht. Vor allem nicht mehr, seit nur noch diejenige Beleidigung strafbar ist, die den „öffentlichen Frieden gefährdet“.
Das heißt auf Deutsch: Nur noch die mohammedanische Religion genießt den Schutz des Gesetzes, nicht die christliche. Denn Christen reagieren auf Beleidigung nicht mit Gewalt, Muslime aber wohl, und keineswegs nur „Islamisten“. Als in London vor Jahren der Film „Die letzte Versuchung Jesu“ in die Kinos kam, wurde er nach drei Tagen wieder abgesetzt, weil Muslime die Theater wissen ließen, dass sie die Beleidigung Jesu, der bekanntlich für den Islam ein Prophet ist, nicht hinnehmen würden. Dass die Christen es bei folgenlosen Protesten bewenden ließen, konnte bei Muslimen nur stille Verachtung auslösen. Den Christen, so folgern sie, ist offenbar nichts wirklich heilig.
Drei Fragen gilt es zunächst zu klären
Die Schlussfolgerung verkennt indessen, dass Christen, der Lehre Jesu entsprechend, auf Unrecht, das ihnen geschieht, nicht mit Gewalt antworten. Christen haben von jeher dem Staat das Gewaltmonopol zuerkannt. Sie haben für die Kaiser gebetet, von denen sie verfolgt wurden, ebenso wie später für die christlichen Obrigkeiten. Aber sie haben natürlich auf Schutz durch die Staatsgewalt gehofft. Die römischen Behörden haben im Übrigen Christen zwar zur Anbetung der Kaiserbilder zu zwingen versucht und haben die „Bekenner“ getötet. In der Praxis der Verächtlichmachung dessen, was den Christen heilig war und wofür sie starben, haben sie sich nie den Grad von Niedertracht erlaubt, der heute gang und gäbe ist.
Gewiss, Christen sind nach dem Wort des Apostels Paulus „Fremdlinge in dieser Welt“. Sie sind es auch dort, wo sie Staatsbürger sind. Aber das heißt nicht, dass sie auf ihr Bürgertum freiwillig verzichten. Derselbe Paulus hat, wie die Apostelgeschichte berichtet, bei Gelegenheit gegenüber einem Gefängnisdirektor mit Erfolg auf seinem römischen Bürgerrecht bestanden.
Die Frage lautet: Sollte Religionsbeleidigung überhaupt strafbar sein, und wenn ja, warum? Ferner: Worin besteht eigentlich der einschlägige Tatbestand? Und drittens: Sollten Strafen für Religionsbeleidigung drakonisch oder hauptsächlich symbolisch sein? Wessen Ehre soll das Gesetz schützen: die Ehre Gottes oder die Ehre von Gläubigen? Darüber muss zunächst Klarheit herrschen.
Die doppelte Strafe ist angemessen
Im alttestamentlichen Judentum ebenso wie im heutigen Islam geht es um die Ehre Gottes. Gott als höchster Gesetzgeber wird durch Übertretung seiner Gebote beleidigt. Diese Beleidigung muss geahndet werden, und zwar, wo es direkt um die Person Gottes geht, durch die höchste Strafe, das heißt die Todesstrafe. Das strafende Subjekt ist entweder - wo es sich um einen islamischen Staat auf der Grundlage der Scharia handelt - der Staat. Wo nicht, da die Umma, die übernationale Gemeinschaft aller Muslime. Es ist eine Theokratie, die den Täter, wo immer sie seiner habhaft werden kann, durch jeden Muslim ermorden lassen darf. Die barbarischen Exekutionen der letzten Jahrzehnte oder die Verhängung der Morddrohung gegenüber Schriftstellern sind die logische Konsequenz einer solchen Theokratie. Wenn es nämlich überhaupt im staatlichen Recht um Gott geht, dessen Ehre strafrechtlich zu schützen wäre, so wäre jede geringere als die Höchststrafe selbst Gotteslästerung.
Christen verstehen sich als Menschen, denen Gott die höchste Wirklichkeit ist, bei der es um Tod und Leben geht. Christsein schließt die prinzipielle Bereitschaft ein, das Bekenntnis zu Gott und zu Jesus mit dem Tod zu bezahlen - allerdings mit dem eigenen Tod, nicht mit dem eines anderen. Darum hat der Tatbestand der Blasphemie in unserem Strafrecht keinen Platz. Nicht um Gott geht es im säkularen Recht, sondern um Menschen, um Menschen allerdings, denen es um Gott geht. Gott braucht nicht geschützt werden. Er ist es, der schützt. Geschützt werden aber müssen Menschen, denen es um Gott geht, Menschen, die an Gott glauben. Sie sind es, die durch Religionsbeleidigung beleidigt werden, und zwar schwerer und tiefer als durch Beleidigung ihrer eigenen Person.