Geschlechtergerechte Sprache : Warum korrekte Grammatik keine Gendersternchen braucht
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Die Anrede "Mitarbeiter*innen" ist auf einem Bildschirm zu sehen. Bild: dpa
Wer ist gemeint, wer ist mitgemeint? Mit dem neuen Gesetzestext zum Insolvenzrecht stellt sich diese Frage wieder einmal. Anmerkungen zum Unterschied zwischen grammatischem und biologischem Geschlecht von unserem Gastautor.
Am 14. Oktober 2020 wurde das „Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts“ vom Bundeskabinett verabschiedet. Der ursprünglich von Bundesjustizministerin Lambrecht vorgelegte Entwurf hatte die Besonderheit, dass fast ausschließlich feminine Personenbezeichnungen verwendet wurden, also etwa Verbraucherin, Schuldnerin, Geschäftsführerin. Dieses Vorgehen stieß im Kabinett auf Widerstand, insbesondere des Innenministers. Der am 14. Oktober verabschiedete Text hat die femininen Formen weitgehend durch maskuline ersetzt. Auch Christine Lambrecht stimmte dem zu.
Als erste Reaktion auf den Entwurf wurde häufig die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit eines derartigen Textes aufgeworfen. Aber selbstverständlich gibt sich ausgerechnet das Justizministerium keine derartige Blöße. Juristisch ist dieser sprachlichen Eskapade nicht beizukommen. Es gibt keine verbindliche Regelung über Deutsch als Gesetzessprache. Schon aus europarechtlichen Gründen ist sie auch gar nicht möglich. Der „Leitfaden für die Formulierung von Rechtstexten“ ist ebenfalls nicht verbindlich.
Auffällig ist, wie wenig der öffentliche Diskurs die im engeren Sinn sprachliche Seite des neuartigen Gesetzesentwurfs thematisiert. Seehofer etwa betont, ihm sei bewusst, dass Sprache einem gesellschaftlichen Wandel unterliegen könne, es bestünden aber verfassungsrechtliche Zweifel am Entwurf. Das Justizministerium rechtfertigt seinen Gesinnungswandel mit der Dringlichkeit des Gesetzes, hält aber sein ursprüngliches Ziel eines Beitrags zur geschlechtergerechten Sprache für richtig und fügt sogar hinzu, die vom Gesetz Betroffenen seien vor allem Gesellschaften wie GmbHs, AGs und andere, also mit Feminina Bezeichnete. Offensichtlich ist man sich nicht darüber klar, welches Riesenfass man mit dem Hinweis auf das Genus dieser Ausdrücke aufmacht.
Gewohnte Polemik bei Grünen und Linken
Grüne und Linke belassen es bei der gewohnten Polemik, an die sie sich bei Fragen einer geschlechter- oder gendergerechten Sprache unabhängig von jeder Sachkenntnis gewöhnt haben. Ihr immer wieder artikuliertes Ziel ist die Beseitigung des sogenannten generischen Maskulinums, mehr und mehr verstärkt durch die Idee, sie über eine Ersetzung durch ein generisches Femininum zu erreichen.
Machen wir trotz allem noch einmal den Versuch, den sprachlich fundamentalen Unterschied zwischen den beiden Generika zu benennen. Allerdings ist das nur möglich, wenn man einige ebenso einfache wie fundamentale terminologische Vereinbarungen trifft. Das betrifft zuerst die übliche Rede von männlichen oder weiblichen Formen und Wörtern. Lebewesen haben ein Geschlecht, aber nicht Wörter. Keine Sprache der Erde enthält auch nur ein einziges männliches oder weibliches Wort, auch das Deutsche nicht.
Unter einem Generikum versteht man ein Wort, das ganz oder in bestimmten Verwendungen keinen Bezug auf das natürliche Geschlecht des Bezeichneten aufweist. Maskuline Generika sind beispielsweise Mensch, Fan, Säugling, Leichnam, Prüfling, feminine Generika sind beispielsweise Person, Koryphäe, Leiche, Waise, Geisel. Dass ein solches Generikum Frauen oder Männer, die mit einem Wort des jeweils anderen Genus bezeichnet sind, nur „mitmeine“, ist eine begriffliche Irreführung. Die wesentliche Eigenschaft von Generika besteht ja gerade darin, dass überhaupt kein Bezug auf irgendein Geschlecht besteht. Nun zunächst zu Maskulinum.
Psycholinguistische Experimente
Eine genderwillige Germanistin berichtet zur Verteidigung ihrer These eines engen Zusammenhanges zwischen Genus und Sexus von psycholinguistischen Experimenten, die es erlauben, Maskulina nach der Stärke ihres Bezuges auf männliche Stereotype zu ordnen. Personenbezeichnungen wie Terrorist, Spion, Physiker, Lehrer, Sozialarbeiter, Erzieher, Kosmetiker haben danach ein soziales Geschlecht (ein Gender), das unterschiedlich stark ausgeprägt sein kann: „So dürfte bei obiger Abfolge vom Terroristen bis zum Kosmetiker der Grad an männlicher Genderisierung abnehmen.“
Damit hat die Kollegin recht, nur schießt sie ein unhaltbares Eigentor. Denn die beschriebenen und während der vergangenen etwa zwanzig Jahre unendlich oft wiederholten und variierten Assoziationstests zeigen ja gerade, dass von einem Grad an männlicher Genderisierung zu sprechen ist. Absolut genderisiert sind die Wörter nicht. Sie sind aber generisch verwendbar. Ihre Verwendung in Assoziationstests gehört nicht zu denen, die Generizität anzeigen. Der ständige Verweis auf eine „riesige psycholinguistische Forschung“ zur Generizität maskuliner Wörter führt in die Irre.
Der allergrößte Teil maskuliner Personenbezeichnungen ist nicht einfach generisch, sondern allenfalls generisch verwendbar. In „Kommst du mit zum Bäcker“ ist Bäcker generisch verwendet, in „Unser Bäcker flirtet gern mit älteren Damen“ nicht. Das ist bei entsprechenden femininen Personenbezeichnungen anders: Terroristin, Spionin, Physikerin, Lehrerin, Sozialarbeiterin, Erzieherin, Kosmetikerin haben das unabänderliche semantische Merkmal weiblich. Sie sind nicht generisch, sondern grammatisch auf das Merkmal weiblich festgelegt. Der notwendige Schluss ist klar: Ein generisches Femininum gibt es im Deutschen nur bei Einzelwörtern, aber nicht als Strukturmerkmal produktiver Wortableitungen.
Ein Gesetzestext nur für Frauen
Der Bedeutungsunterschied zwischen den Elementen von Wortpaaren wie Richter – Richterin, Spion – Spionin besteht darin, dass Maskulina dieser Art einen differenzierten Bezug auf das natürliche Geschlecht haben, Feminina einen festliegenden auf weiblich. Deshalb ist der Vorwurf, der zuerst vorgelegte Gesetzestext des Justizministeriums adressiere nur weibliche Personen, zutreffend.
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JETZT F+ LESENLegt man solche Zusammenhänge in öffentlicher Rede dar, dann kommen in der Regel Zwischenrufe wie „Dann muss man die Sprache eben ändern“. Und gerade lese ich: „Denn es wäre selbstverständlich ohne weiteres möglich, in dem Gesetz zu regeln, dass die weibliche Form auch Männer einschließt und auch sonstige Geschlechteridentitäten“ (F.A.Z. vom 22. Oktober). Juristen haben eine Definitionsgewalt über Rechtsbegriffe, aber nicht über die Grammatik der Gemeinsprache. Bei solchen Einlassungen von Juristen läuft es dem Grammatiker eiskalt über den Rücken. Alles falsch, von der Wortwahl bis zum Sprachbegriff selbst, und hochgefährlich ist es auch. Zerstören kann man eine gewachsene Sprache sehr wohl, aber rekonstruieren kann man sie nicht. Das ist eine andere Debatte, an der ich mich, wenn sie kommen sollte, ungern, aber doch beteiligen würde.
Welche Weiterungen die Ersetzung von Maskulina durch Feminina hätte, kommt den Vertretern des Genderismus gar nicht zu Bewusstsein. Allein die Rolle des Genus bei generischen Indefinitpronomina wie wer, irgendwer, niemand, jemand und so weiter, die alle ausschließlich maskuline Formen haben, erforderte einen tiefen Eingriff in die Syntax. Das Deutsche ist ja keineswegs darauf angewiesen, zur Förderung der Sichtbarkeit von Frauen brachiale Maßnahmen wie die beschriebenen zu verwenden. Dass so getan wird, als könne man die Sprache verändern, ohne sie zu kennen, darf nicht zur Gewohnheit werden. Auch wenn man Grammatik nicht mag: Sie allein kann bei strukturellen Fragen zeigen, was geht und was nicht gehen kann.
Der Autor ist emeritierter Professor für Deutsche Sprache der Gegenwart an der Universität Potsdam.