Debatte, Ordnungsruf oder Eingriff in Artikel 5?
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Für ihn ist „die Sache leider eindeutig“, für die Justiz leider nicht: der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung Mitte November in Berlin. Bild: dpa
Die Causa Mbembe ist nur ein Fall von vielen: Es bestehen rechtliche Zweifel an der Antisemitismus-Strategie der Bundesregierung. Der Weg zum Bundesverfassungsgericht scheint vorgezeichnet. Ein Gastbeitrag.
Die Auseinandersetzung um die Antisemitismus-Vorwürfe gegen den kamerunischen Historiker Achille Mbembe hat einen rechtlichen Kern. Es geht um die Qualität parlamentarischer Beschlüsse und ihre Umsetzung in exekutives Handeln. Schon länger als die Feuilletons beschäftigen sich Gerichte mit den damit verbundenen Fragen. Die juristische Dimension der Debatte wird an Bedeutung gewinnen, und die Causa Mbembe ist dabei nur ein Fall von vielen.
Im September letzten Jahres fällte die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln ein Urteil, mit dem die Stadt Bonn verpflichtet wurde, einem palästinensischen Verein die Teilnahme an einem städtischen Kulturfestival zu erlauben, der zuvor wegen Antisemitismus-Vorwürfen davon ausgeschlossen werden sollte (Az 14 L 1747/19). Die Stadt hatte sich dazu auf eine Resolution des Bundestags vom 17. Mai letzten Jahres sowie eine gleichartige Entschließung des nordrhein-westfälischen Landtages berufen. Die Parlamente hatten Länder, Städte und Gemeinden aufgerufen, Organisationen und Institutionen keine öffentlichen Räume zur Verfügung zu stellen, wenn diese sich antisemitisch äußerten oder das Existenzrecht Israels in Frage stellten. Damit identifizierten Bundes- und Landtag pauschal auch die BDS-Bewegung, die zu Boykottmaßnahmen gegen Israel aufruft.
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