Das ist kein Fall für Amerikas Justiz
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Kein Fall dürfte so kompliziert, verworren und unabgeschlossen sein wie der des Welfenschatzes Bild: dpa
Der Prozess um den Welfenschatz müsse vor ein amerikanisches Gericht, meinen die Anwälte der Kläger. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, auf Herausgabe beklagt, ruft den Supreme Court an. Die Frage ist eigentlich klar.
Sollen amerikanische Gerichte zuständig sein, wenn es um das Eigentum an Kunstwerken geht, die in der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur aus dem Besitz deutscher Staatsbürger in den Besitz des deutschen Staates übergegangen sind? Diese Frage hat die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) jetzt dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten vorgelegt. Zwei untere Instanzen haben entschieden, dass Washington der richtige Ort für die Klage sei, mit der Nachfahren von Kunsthändlern die Rückgabe des 1935 an Preußen verkauften Welfenschatzes verlangen.
Der Münchner Rechtsanwalt Hannes Hartung hat gegenüber dieser Zeitung die Einschätzung geäußert, dass der Antrag aussichtslos sei. Der Supreme Court habe die Frage der Zuständigkeit für den Welfenschatz schon 2004 geklärt: mit seinem Urteil gegen Österreich im Streit um die Gemälde von Gustav Klimt aus dem Nachlass von Adele Bloch-Bauer. Maria Altmann, die Nichte Adele Bloch-Bauers, hatte in Los Angeles unter Berufung auf eine Bestimmung des Foreign Sovereign Immunities Act geklagt, die den völkerrechtlichen Grundsatz der Staatenimmunität einschränkt, wonach kein Staat vor den Gerichten eines anderen belangt werden kann. Darauf kann sich nach dem Willen des amerikanischen Gesetzgebers ein Staat nicht berufen, dem eine Enteignung „unter Verletzung des Völkerrechts“ vorgeworfen wird. Hartung gibt zu bedenken: „Auch bei der ,Frau in Gold‘ von Klimt befürwortete der Supreme Court die ,violation of international law‘.“
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