Datenschützer gründet NGO : Privatsphäre als Realität
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Datenschutz ist sein Metier: Max Schrems. Bild: AP
Der Facebook-Kritiker Max Schrems gründet eine Datenschutz-NGO. Mit „Noyb“ will er auf der Grundlage der neuen Datenschutzgrundverordnung in der EU den Konzernen zu Leibe rücken. Per Sammelklage.
Drei Jahre lang hat sich Max Schrems mit der Idee getragen, nun setzt er sie um: Der österreichische Jurist und Datenschutzaktivist, der mit seinem Engagement gegen Facebook bekannt geworden ist, hat in Wien eine Datenschutzorganisation gegründet. „Noyb“ hat er sie genannt, die Abkürzung steht für „none of your business“ (Das geht dich nichts an). Vorgehen will Schrems gegen Datenschutzverletzungen durch Unternehmen.
„Mich stört beispielsweise, dass Nutzer bei der Inbetriebnahme eines neu gekauften Handys zu einer Einverständniserklärung gezwungen werden, dass ihre Daten an Google weitergegeben werden“, sagt er. Noyb wolle private Datenschutzklagen strategisch nutzen, um Unternehmen abzuschrecken, die auf Rechtsmissbrauch setzten. Helfen soll dabei die neue EU-Datenschutzgrundverordnung. Mit deren Inkrafttreten im Mai 2018 könnten Verbraucherrechte mit Sammelklagen durchgesetzt werden.
Die Stadt Wien und der Verein für Konsumenteninformation (KVI) unterstützen Schrems. Zusammenarbeiten will er außerdem mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Die für sein Projekt notwendigen Spenden beliefen sich bislang auf 67.000 Euro, sagt Schrems. Bis Februar 2018 will er 250.000 Euro mit einer Kickstarter-Kampagne eintreiben. Ansonsten könne der Verein nicht tätig werden. Der Datenschutz sei zu wichtig, da gelte: „Ganz oder gar nicht.“
Noyb solle eine europäische Datenschutz-Plattform darstellen, die Unternehmen auch durch „best pratices“ dabei unterstütze, Datenschutzgesetze einzuhalten. Es gebe zwei Arten von Unternehmen, sagt Max Schrems im Gespräch mit dieser Zeitung. Die einen seien nicht ausreichend über Datenschutz informiert, die anderen verstießen vorsätzlich dagegen.
Bekannt wurde Max Schrems durch seine Klage gegen Facebook vor dem Europäischen Gerichtshof. Im Oktober 2015 erklärte der EuGH das Safe-Harbour-Abkommen für ungültig, das den Transfer von Daten europäischer Bürger in die Vereinigten Staaten sanktioniert hatte. Mit seiner letzten Sammelklage gegen Facebook hatte Schrems indes keinen Erfolg.
Er hatte diese in Österreich eingereicht. Facebook verstoße gegen österreichische und irische Datenschutzbestimmungen, führte er aus – Facebook hat seinen europäischen Firmensitz in Irland. Der Oberste Gerichtshof in Österreich legte den Fall dem EuGH zur Begutachtung vor. Dieser befand, Schrems könne nicht im Namen anderer europäischer Verbraucher klagen – wohl aber als Privatperson in Österreich. Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung könnte sich die Sachlage aber ändern und Schrems als Sammelkläger auftreten. Auf diesen Zeitpunkt arbeitet er mit Noyb hin.